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Die Nichtordinarienvereinigungen : eine Antwort von dem Vorsitzenden einer Nichtordinarienvereinigung
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Die Nichtordinarienvereinigungen

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lichen Lehrerschaft der Universität stehen, haben sie keine solche Möglichkeit außer durch Zusammenschluß in den Nichtordinarienvereinigungen.

II, Worin kann die Tätigkeit der Hoffenden in den Nichtordinarienvereinigungen bestehen?

1. Sie kann sich in dem Bestreben äußern, daS vorhandene Gute zu erhalten.

Es ist nicht zu bezweifeln, daß wir durch die Tätigkeit vieler Nichtordinarien­vereinigungen, wie leider in ähnlicher Welse heute auf so vielen Gebieten in Deutschland, jetzt die lächerlich-tragische Tatsache erleben, daß alle Nichtvrdinarien, auch die natürlich, die später Ordinarius werden, also auch die Hoffenden, mir der gesamten Universitätsverfassung unzufrieden zu sein scheinen. Wo aber ist der Grund dafür zu fuchen? Zweifellos darin, daß sich die Hoffenden unter den Nichtordinarien den Vereinigungen zum größten Teile fern hielten, sonst hätten ja solche Beschlüsse wie die angefochtenen gar nicht zustande kommen kömien. Wir haben in unserer Vereinigung Beschlüsse, welche dazu angetan waren, unsre Universitäten zu ruinieren, unter meinem Vorsitz nie gefaßt. Wir haben im Gegenteil off-m gesagt: Wir wollen keine beamteten Privatt>vzenteu, wir wollen den freien Pnvatdozentcn zum Wohle der Gesnmtuniversität erhalten wissen, wenn es auch manchem persönlich schwer fällt. Wir haben betont: Wir wollen Exiraordinariate als wichtige Durchgangsstellen erhalten; wir brauchen sie unbedingt! Nur wer vom Universitätsganzen nichts versteht, oder in kleinlichster Weise nur seine augenblicklichen, eigenen Interessen veifolgt, kann für die Aushebung der Extraordinariate eintreten. Auch das persönliche Extraordinariat, zweifellos der wichtigste Wunsch der an ihrer Zukunft Verzweifelnden, wurde von der Vereinigung als unerwünscht nicht gebilligt. Ja es wurde ein Hinaustragen der ganzen Angelegenheit in die Öffentlichkeit von der Vereinigung zu einer Zeit, als es dem Universilätsganzen nur schädlich gewesen wäre, verhindert.

Wir könnten also in dieser Beziehung wohl manchen anderen Universitäten gegenüber schon zufrieden sein und uns darüber freuen, daß auch wir an unserem Teil, innerhalb der Nichtordinarienvereixigung beigetragen haben zur Erhaltung des Guten und zur Wahrung des guten Rufes unserer Universität.

2. Die Vereinigung kann ihre Wünsche auf Änderung des Bestehenden geltend machen, wenn es ihr im Interesse der Gesamtheit wichtig erscheint.

Nach dieser Richtung kommen heute iu erster Linie die folgenden Punkte in Frage:

s) Teilnahme der Nichtvrdinarien an Senat und Fakultät. Es ist nicht gesund, wenn lange Jahre an einer Anstalt lehrende, etatsmäßige Angestellte oder eine ganze Kategorie von Lehrern durchaus außerhalb des Ganzen stehen, ohne irgendwie auf das Ganze Einfluß zu haben oder auch nur über den Gang des Ganzen unterrichtet zu sein. Der Senat war unter gcm^ andere:, Verhältnissen entstanden. Zur Zeit seiner Entstehung gab es eben als Lehrer nur Professoren sonst nichts. Besonders schwer aber wirb das Außenstehen von vielen in den schlimmen Tagen unseres Volkes ertragen. Ein solches Außenstellen führt zn Mißtrauen, Verbitterung und zu Spannungen, wie wir sie ja innerhalb unserer Universitäten nicht selten erleben. In Österreich und der Schweiz sind die Extra­ordinarien schon längst in der Fakultät; man gewähre den Deutschen dasselbe und dehne es noch stark begrenzt auf Privatdozenten aus. Wenn dann auch nicht alle Klagen ve,stummen weiden, so ist doch den Opponenten der Wind aus den Segeln genommen. Die Ordinarien aber verlieren dem relativ germgen Zuwachs gegenüber quantitativ kaum an Einfluß. Und wenn die Körperschaften dadurch dennoch an Größe gewinnen und somit leiden werden,, so wird das nur S" der gesunden Entwicklung sühren. die ja vielfach auch schon eingesetzt hat. einzelne Materien kommissarisch zu behandeln. Mancherorts ist tue unförmliche philosophische Fakultät längst in zwei Fakultäten zerlegt und man befindet sich wohl dabei. Alle gewinnen durch das Beschreiten dieser Bahn Zeit und die Nichtvrdinarien haben keinen Anlaß mehr zur Klage.