Verbrauchssteuer statt Reichseinkommensteuer
von Regicrungsrat lN. Lonrad
enn man auf den Besitz außerordentliche Lasten legt, welche die ernste Gefahr mit sich bringen, daß er in seiner für das Volksganze notwendigen Leistungsfähigkeit beengt wird oder gar teilweise zusammenbricht, so dürfte eine so gefährliche Maßnahme nicht ergriffen werden, ohne ihm gleichzeitig neue Wege zum Wiederaufbau zu eröffnen. Solche Matzregeln dürfen sich natürlich nicht auf das Gevwl der Steuergesetzgebung beschränken. Sie bedeuten einen neuen Weg in unserer gesamten Gesetzgebung. Aber auch in dem beschränkten Nahmen der Steuergesetzgebung können und müssen sie wirksam zur Geltung kommen. Hier soll nur eine Maßnahme besprochen werden, welche in dieser Richtung liegt. Das ist die Einführung einer Verbrauchssteuer.
Als Verbrauchssteuern werden bisher Steuern der verschiedendsten Art be- zeichnet. In der Regel wird dabei an indirekte Abgaben und Luxussteuern gedacht. Beides bleibt hier außer Betracht. Die allgemeine Verbrauchssteuer, von der hier die Rede seiu soll, trägt durchaus den Charakter einer direkten Steuer. Sie ist bereits wiederholt vereinzelt in der Literatur gefordert. In ein Parteiprogramm hat sie jedoch bisher nicht Aufnahme gefunden und ist daher parteipolitisch unbelastet. Walther Nathenau, einer ihrer Befürworter aus neuester Zeit, sucht sie zwar parteipolitisch auszuwerten, indem er sie als demokratisierende Maßnahme empfiehlt, da sie die Lebenshaltung von Arm und Reich aneinander angleiche. Der Verfasser hält es für seine Pflicht, von vornherein zu betonen, daß ihm solche parteipolitischen Tendenzen völlig fern liegen. Ihm kommt es allein auf zweckmäßige Vorschläge zur Überwindung der Not in unserm Wirtschaftsleben an. Ihm scheint überhaupt die parteipolitische Wirkung von allgemeinen wirtschaftlichen Maßnahmen fast durchweg falsch eingeschätzt zu werden, zum mindesten aber wird sie stets überschätzt. Diese vermutete demokratisierende Wirkung dürste daher schon aus dem praktischen Gesichtspunkte der Unsicherheit ihres Eintritts nicht in den Vordergrund gestellt werden. Vor allen Dingen aber muß endlich mit Entschiedenheit der Gesichtspunkt zur Geltung kommen, daß es unmoralisch, in unserer Notlage geradezu verbrecherisch ist, das Wohl der Allgemeinheit parteipolitisch auszunutzen. Nur sachliche Maßnahmen können uns retten, Parteiinteressen müssen zurücktreten. Hat die Einführung emer Verbrauchs- steuer wirklich eine demokratisierende Nebenwirkung, so gut; hat sie es mcht, su ist das auch gut. Das einzige Kriterium für ihre Brauchbarkeit ist für uns, ob sie uns in unserer Not helfen kann. . , ^
Roh skizziert hat die allgemeine Verbrauchssteuer etwa folgendermaßen auszusehen:
Grenzboten IV 1919 S