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Die Solidarität von Besitz und Proletariat in Steuersachen
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Hamburgs Werbe?: um Altona

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5. Wenn es jetzt nach gewissenhafter Prüfung notwendig ist, Besitz und Einkommen besonders schwere Lasten aufzulegen, so muß mit größter Sorge die sür die Wirtschaft des ganzen Volles vernichtende Wirkung im Auge behalten werden, die eine Überlastung des Besitzes nach sich zieht. Wie bisher die Sozialpolitik Schutzmaßnahmen für das Proletariat, so muß künstig Gesetz­gebung und Verwaltung Schutzmaßnahmen für den Besitz ergreifen, die ihm helfen, die Gefahr des Zusammenbruchs zu überstehen, die ihm eine fchnelle Erholung und Neubildung ermöglichen. Das ist solidarisches Interesse von Besitz und Proletariat.

Hamburgs Werben um Altona

von Lcrtha witt

ie Rivalität der beiden großen norddeutschen Schwesterstädte Hamburg und Altona konnte den Außenstehenden solange nicht berühren, bis sie mit der Aufrollung dcr Eingemeindungsfrage zu einer allpreußischeo, oder vielmehr alldeutschen Angelegenheit wurde. Bekanntlich hat die Revolution und der Umsturz der alten Verfassuug derartige Fragen überall im Deutschen Reich aufgerührt, denken wir nur an Groß-Berlin oder den Zusammenschluß der Thüringischen Staaten. Wenn bei Groß Berlin die Zusammenfassung der Berliner Vororte mit Berlin-Stadt, da jene den Ausdehnungsdrcmg des eigent­lichen Beilin hinderten, als eine am leichtesten lösbare Frage erschien, so liegt das zweifellos daran, daß es sich hier um rein preußische Gebiete handelte und die Auflösung der Berliner Vorgemeinden in rein Berliner Gebiet äußerlich längst als vollzogen betrachtet werden konnte. Zum mindesten erblicken wir in einer großen Stadtgemeinde noch immer keinen Staat; aber anstatt daß die Revolution uns den Segen gebracht hätte, die Kleinstaatenwirtschaft endlich einmal zu beseitigen, wird dieselbe durch die neue Verfassung scheinbar vielmehr begünstigt. Zum Glück hat der Gedanke einer Auflösung Deutschlands in Zweimillionenstaaten keine unmittelbaren Gefahren gezeitigt, da er von vorn­herein beim Volke eigentlich kaum Beachtung fand. Immerhin aber birgt die Zweijährige Frist bis zum Inkrafttreten gewisser Bedingungen bei Gebiets­abänderungen Möglichkeiten in sich, über deren Bedeutung in guter oder schädigender Beziehung nicht die Klarheit zu herrschen scheint, die doch un­bedingt wünschenswert wäre.

Wir rechnen hierher die Frage der Eingemeindung der preußischen Stadt Altona in Hamburg. Dieselbe bleibt einstweilen akut, obgleich sie seit geraumer Zeit wieder auf einem toten Punkt angelangt zu sein scheint. Aber erst mit der durch die neue Verfassung bedingten, allerdings erst in zwei Jahren mög­lichen Abstimmung im ganzen beteiligten preußischen Regierungsbezirk, also hier der gesamten Provinz, würde sie endlich ganz beseitigt werden, da bei dem Festhalten der Schleswig-Holsteiner an dem alten WahlspruchUp ewig un- gedeelt" der Gedanke, den Hamburger Wünschen im Süden uraltes Heimatland preiszugeben, auf um fo ungünstigeren Boden fallen müßte, als die Provinz im Norden schon mehr Landbesitz einbüßen dürfte, als man in sorglosem Opti-