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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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geflissentliche Herabsetzung des akademischen Nachwuchses muß ganz unverständlich sein bei einem Blatte, das den Ideengehalt einer Regierung? pari ei vertritt, die das revolutionäre Wahlrecht der Zwanzigjährigen erfand, und das außerdem kein Wort der Erwiderung halte, als der Kommunistenführer Herrsurth in seiner unausstehlichen Manier dasRechr" der Achtzehnjährigen der Snaße verlangte.

Der andere Grund, warum die Bemerkung desVorwärts" ausfallen muß, liegt in Folgendem. Wie leider ebenfalls der größere Teil der sogenannten bürgerlichen Presse sah er davon ab, die auf diesem Bru scbcniage vollzogene Vereinigung mit der österreichischen Burschenschaft zu einem gemeinsamen Ver­bände,' der den allen NamenDernsche Burschenschaft" weile, führt, aus ieincrNegie- rungSweisheit heraus zu begutachten DerVvr- WSrts" hat einfach ein böses Gewissen. Denn längst pfeifen es die Spatzen von sännlichen Dächein Europas, daß der einzig richtige und geschichllich notwendige Zeitpunkt für die Vereinigung mit Deutsch - Osterreich in den

ersten Wochen nach der Novemberrevolution von der damaligen sozialistischen Negierung aus Mangel an Entschlußkraft und an Instinkt für das polnisch Wahrhasligs, aus kleinlicher Angst vor der Entente und viel­leicht auch aus Mangel nn gesundem Sinn für die nationalen Erfordernisse verpaßt worden ist. Damals häite es sich um die ehrliche Ausführung eines echtenVolks­willens" gehandelt, eines Volkswillens von ursprünglichster und darum unwiderstehlichster Kraft. Es wäre freilich geschmacklos be­haupten zu wollen, daß der Beschluß des Burschentages diesen Fehler wieder gut machen könnte Aoer wie das alte Wartburg­fest und der erste Burschentag vom Jahre 1818, welche die ehemaligeallgemeinedeutsche Bmsctienichast" schusen, in der Idee schon eine Vorwegnähme der deutschen Neichsein- heit bedeutet hatten, genau so werden dieses zweite Wartburgsest und die Vereinigung mit der Burschenschaft Österreichs in der Idee eine Vorwegnahme der politischen Verwirklichung der gesamtdeutschen Volkseinheit bedeuten.

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Verbotene KrleiMuttel im Seekriege. Innngural-Disserlalion zur Erlangung der Juristischen Doktorwürde der Hohen Juristischen Fakultät der Universität Greisswald, vorgelegt von Fritz Neus?. Referendar. (Hamburg 19l9.)

Eine höchst zeitgemäße Arbeit liegt hier vor uns: denn gerade darüber, welche Kriegsmillel im Seekriege erlaubt waren und welche nicht, herrschte aller­seits soviel Unkenntnis und Unsicherheit, daß es hier unseren Feinden leicht wurde, Maßlose Anklagen und Hetzereien gegen die deutsche Seekriegssührung zu ver­breiten, ihr insbesondere Nöllerrechtsbriichc vorzuwerfen, wo keine solchen vorlagen. Die mustliltendsten Kriegsmitlel waren in dieser Hinsicht die Seesperre und das Unterseeboot als Spei!mittet. Milder Secsperre war England vorausgegangen, indem es das ganze Gebiet zwischen Schollland und Norwegen als Kriegsschau­platz bezeichnet Halle. Es lag also eigentlich kein Grund zu der Note des neu­tralen Amerika vom 22. Februar 1915 vor, in welcher dieses dagegen protestierte, daß Deutschland die Gewässer ringsum Großbritannien und Irland als Kriegs­schauplatz erllärle. Wenn die amerikanische Note sich darauf berief, daß eine Blockade effektiv sein müsse, sv verwechselte sie Seespcrre und Blockade. Ebenso kam Amerika von allen, nicht angebrachten Nülkerrechtsaujchauuugen nicht los, wenn es die Normen der Uebelseekriegsscbiffe auf Unterseeboote angewandt wissen Wollte. Zutreffend hat demgegenüber Bindiug in der Sammlung der Urteile deutscher Gelehrter über den Lusilianafall ausgeführt: ..Nun bilden die Untersee­boote eine vollständig neue KriegSwafse. Eine analoge Verwendung wie die der