Probleme der Reichsverfassung
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land getroffen werden dürfen, ebensowenig ist es erlaubt, daß Verbindungen oder Vereinigungen irgendwelcher Art im Waffenhandwerk oder im Gebrauch von Waffen sich unterrichten oder ausbilden lassen oder überhaupt mit militärischen Dingen sich beschäftigen. Die praktischen und die moralischen Folgen dieses Zustandes sind nur allzu klar. Die nationale Verteidigungskraft ist unter den toten Punkt herabgedrückt, die innere Unruhe verewigt; denn wenn es wirklich gelingt, lOOMV disziplinierte Freiwillige unter den Waffen zu halten, so reicht diese Anzahl doch niemals aus, selbst in Verbindung mit Polizei und Gendarmerie, um auch nur die Ordnung oder Grenzschutzaufguben durchzuführen. Damit ist aber schon die Entwicklung unserer inneren .Kräfte auf anderen Gebieten, durch die das Ansehen des Reiches von neuem sollte gehoben werden können, unterbunden. Deutschland wird sich selbst zerfleischen oder die Kirchhofsruhe einer unter fremdem Schwerte — denn nichts anderes ist der Völkerbund — lebenden Gemeinschaft auf sich zu nehmen haben. Der Begriff der Nationalehre aber mich vorläufig aus dem Sprachschatz der Deutschen ausscheiden. Auch der einzelne Deutsche wird kaum mehr Anspruch auf Ehrenhaftigkeit machen dürfen, denn Sklavenlos ist Verzicht auf Selbstachtung, mögen auch viele geueigt sein, durch Bildungsdünkel und geistigen Hochmut über diesen Mangel sich hinwegzusetzen: es ist ja eine alte Erfahrung und ein tägliches Erleben, daß geistige Bildung sehr gut mit Falstaffschen Ehrbegriffen sich verträgt.
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Probleme der Reichsverfassung
von Dr. Ucrrl Hoffmann
oweit bei der äußeren und inneren Lage irgendeine Voraussicht ^überhaupt möglich sein kann, wird demnächst die Frage der neuen Neichsverfassung in den Mittelpunkt der Erörterungen und des Parteihaders rücken. Denn diese Frage trifft mit der Frage nach der Beschaffenheit unseres Daseins als Nation überein, sobald sich ^aus der ungefügen Flut der Hinterlassenschaften des .Krieges uud der Revolution erst einmal feste Tatsachen für unsere Ledensmöglichkeiten abheben. Allerdings soll schon in den nächsten Tagen oder Wochen die Nationalversammlung die fertigen Verfassungsgesetze erlassen. Aber in vieler Hinsicht können diese Gesetze bloß einen formalen Rahmen abgeben, auf dessen Inhalt oder praktische Anwendung es erst im Entscheidenden ankommt. Der Widerstreit der Gefühle oder Entwicklungskräfte wegen dieses wirklichen Inhalts und der Anwendung der erlassenen Gesetzgebung wird um so heftiger, brennender und geräuschvoller werden.
Von selbstverständlichster Bedeutung für die Verfassung des Reiches ist die Neichseinheit. Nachdem mit dem Abgang der deutschen Dynastien die geschichtliche Voraussetzung für die Territorialstaateu hinfällig geworden war, schien auch das Bestehen dieser Territorialstaaten selber und damit die Voraussetzung für den Föderalismus, für den bundesstaatlichen Charakter des Reiches hinfällig geworden zu sein. Es trat der Anschein auf, als ob nun die Zeit gekommen wäre, um die absolute Neichseinheit, die streng und rein durchgeführte unitarische Idee, so wie sie das äußerste Ideal der deutschen Bewegung um die Mitte des vorigen Jahrhunderts gewesen war, in der Art zu verwirklichen, daß sich eine Gleichung zwischen Neichsform und Staatseinheit einstellt und Staat und Reich zusammenfallen und eine einheitliche, mit sich selber identische Größe bedeuten. Jedoch diese logisch folgerichtige Entwicklung erfuhr schwerwiegende Hemmungen aus zweierlei Ursachen. Nicht nur warf sich ihr neben unserer schlimmen auswärtigen
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