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Wehrlos - ehrlos!
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Wehrlos ehrlos!

Von Dr. vonSzczepanski

it der Unterzeichnung des Friedensvertrages hat das Deutsche Reich aufgehört nicht nur eine Großmacht, sondern eine Macht überhaupt zu sein. Daran sind vornehmlich auch alle diejenigen mitschuldig, welche in dem Unheil und Wirrwarr, die durch die ganz unpolitische Form des Waffenstillstandsangebol s über Deutschland gebracht wurden, in widerlichen Winseleien vor Wilson und den Amerikanern sich ergingen, von Weltgewissen und einer Politik des Rechts faselten und so ein verlieren an Hoffnung auf Hilfe von außen anstatt innere Kräftigung und Wieder­gewinn nationaler Würde beförderten. Recht und äußere Politik haben ja so wenig miteinander etwas gemein wie Politik und Moral.^) Recht kann nur nach allgemein anerkannten und gesicherten Grundsätzen gefunden werden, während die Politik ihren: Wesen nach grundsntzlos ist: in dem Sinne nämlich, daß ihre Aufgabe im Abwägen nicht des Rechten, sondern des Erstrebenswerten und Er­reichbaren, also im Herbeiführen von Kompromissen besteht. Das politische Urteil und das auS dem Recht flammende Urteil kommen auf ganz verschiedenen Wegen zustande, und die Gewichte auf der Wage des einen sind auf der des anderen nicht zil gebrauchen ganz abgesehen davon, daß völkerrechtlichen Bindungen die Gesetzeskraft ewig fehlen wird, weil es erprobte Zwangsmittel gegen eine Nation nicht gibt, deren inneres Leben geordnet und deren Wille zum Leben nnvergiftet ist.

Freilich wird, wie ja schon Macchiavelli ausgesprochen hat, ein Staat seine augenblickliche Machtstellung nur behaupten können, wenn er auch zur Macht­entwicklung fähig und bereit ist. Die dazu erforderliche Unabhängigkeit nach außen ist aber erst durch zweckentsprechende Entwicklung seiner Wehrkraft gewähr­leistet. Zu deren historischen Grundlagen nun gehörte in Deutschland die all­gemeine Wehrpflicht. Das Friedensbuch verlangt, die Unterzeichnung bedingt deren Abschaffung; das künftige deutsche Heer darf nur durch freiwillige Ver­pflichtung gebildet und ergänzt werden. Dies gleiche Prinzip der Werbung hat ja in Deutschland bereits "Anwendung bei Aufstellung der vorläufigen Reichswehr gefunden. Doch war diese nur als eine Qbergangsformation bis zum Neuban einer nationalen WehiMacht gedacht, für deren Änfeichtung und Gliederung schon zahlreiche Vorschläge an das Licht getreten waren. Sie alle fußten auf dem Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht, für deren Beibehaltung auch die Parteien der Linken logischerweis« sich ja bereits ausgesprochen hatten. Man hat der

Vergleiche hierzu die Aussähe van Professor Otto v. d. Pfordten überEthik und Politik" in Heft 48, 1914 und Heft 2, 1917 der Grenzboten.

GrenzbLten III 1919 3