Nr, 8
Verantwortlich: Dr. Max Hildebert Voehm Schriftleitung: Bromberg, WeltzienPl«H I»i Fernruf Nr, 321
30. April 1919
Inhalt: Materialien zur ostdeutschen Frage: Historische Grenzen, Bevölkerungskarte West- Preußens, Wohin gehört der Netzedistrikt? Berichtigung — AuS den Deutschen Volksräten — Pressestiminen: Die Polnische Presse zur Danziger Frage. — Kleine Nachrichten.
ttlerittlien zur ostdeutschen Frage
„Historische Grenzen"
Die Provinz Posen umsaht keinerlei wirtschaftlich abgeschlossene Gebietsein- heiten mit unzweifelhaft polnischer Vvlksmchrheit, Dank diesem Ergebnis einer unbestechlichen Statistik müßten die polnischen Loslösungsbestrcbungen in den bekannten Forderungen der Wilsonschen Punkte keine Stütze finden. "Polnische Verdrehungskunst versucht nicht allein, an dieser Tatsache zu deuteln, sondern versteift sich des weiteren, ebenso unter Berufung auf den Geist der Wilsonschen Thesen, auf die Gründe historischer Gerechtigkeit: Weil die Provinz Posen jahrhunderte.- wng zu dem polnischen Reiche gehört habe, verlange nach ihrer Meinung der geschichtliche Gercchtigkeilssinn die völlige Wiederherstellung der Grenzen von 1772.
Der Appell an historische Ansprüche ist bei den nach Beendigung des Weltkrieges neu entstandenen Staaten sehr beliebt. Er erfreut sich desgleichen bei der feindlichen und neutralen öffentlichen Meinung ausgesprochener Sympathien, weil er auf den ersten Blick ebenso einleuchtend wie gerechtfertigt erscheint. Bei näherer Untersuchung ergibt sich jedoch die Oberflächlichkeit einer derartigen Anschauung, sobald diese allein die Geschichtszahlen berücksichtigt, ohne den kulturgeschichtlichen Ursachen auf den Grund zu gehen, die sich innerhalb einer geschichl- uchen und an sich unbestrittenen Zeitspanne begeben haben.
Zunächst gibt die Berufung auf .historische Grenzen" an sich schon einen lehr schwankenden Halt. Bei den wcchselvollen Schicksalen, die wohl sämtliche Lander im Laufe der Jahrhunderte erlitten haben, ist es äußerst fragwürdig, welches denn das geschichtliche Normaljahr sein soll, das die endgültigen Grenzen eines Landes für ewige Zeiten festzulegen bestimmt ist. Jahreszahlen allein Konnten hiernach schwerlich eine befriedigende Antwort geben. Was beispielsweise den ^etzedistrikt anbelangt, so wäre es eine heikle Sache, nur aus reiner Geschichtskenntnis heraus zu entscheiden, ob diesesGebiet den germanischen Stämmen„vonNechts wegen" Zukäme, weil sie zu Beginu unse,,er Zeitrechnung dort ansässig waren, oder den Polen, Ae einige Jahrhunderte später die Germanen daraus verdrängten, oder etwa den Sommern, die zwischen dem elften und dreizehnten Jahrhundert ihre Herrschaft sMweilig bis über den Südrand des Netzebruchs ausgedehnt hatten. Jede der ^er Parteien könnte schließlich nur das gleiche-Recht für sich in Anspruch nehmen, o?s Recht des Eroberers, der heute doch so sehr verpönt ist — die Germanen ^elleicht noch ein stärkeres Recht, nämlich das des geschichtlichen Ureinwohners.
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