142
schaffen vermocht, deren Verewigung wünschenswert wäre, wir haben im Gegenteil einen ungeheuren moralischen Bankerott erlebt. Beim Neuaufbau unserer Gesellschaft müssen die im Wesen der Frau verankerten ethischen Eigenschaften, insbesondere ihre altruistischen Anlagen zur gebührenden Geltung kommen, überdies aber auch ihr Sinn für die Gefälligkeit der Lebensführung und die Formen des menschlichen Verkehrs. Mit dem Aufstieg des „Tüchtigen" darf nicht der rauhe Ton des kleinen Mannes, seine völlige Bedürfnislosigkeit in Fragen des Geschmacks herrschend werden. Wir erleben jetzt täglich die Äußerung uaturhafter Triebe robuster Selbstbehauptung und Selbstgeltung auf der Straße, im Laden — im Parlament. Die Verpöbelung darf aber unter keinen Umständen zu einer dauernden Kennzeichnung unseres Volkes werden. Vermag daher die sich ihrer Verantwortung bewußte Frau schon durch ihr Wirken in der Kinderstube eine Saat zu streuen, die im öffentlichen Leben Früchte trägt, so sollte sie selbst im öffentlichen Leben nur dann hervortreten, wenn sie neben Vorzügen des Gemüts und der Erziehung über geistige Gaben verfügt, die hohen Anforderungen genügen. Gilt diese Forderung für die Inhaberinnen aller leitenden Posten, so erst recht für die offiziellen Vertreterinnen der deutschen Frauen. Es ist sehr bedenklich, daß die Aufstellung der Kandidatinnen für die mannigfachen Wahlen dieses Jahres zum Teil mit ungeheurer Leichtfertigkeit sowohl seitens der Männer als auch seitens der Frauen erfolgt ist. Es hat sich gerächt, daß die politisch arbeitenden Männer des Bürgertums im großen und ganzen mit der schaffenden Frauenwelt sehr geringe Fühlung und infolgedessen gar keinen Maßstab für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Frau hatten. Wir brauchen aber mehr denn je eine scharfe Auslese unter den Frauen. Nur solche Frauen, die sich auf einem der Gebiete des praktischen Lebens mit Erfolg betätigen, mit breiten Schichten der Bevölkerung in Verbindung stehen und die harte Wirklichkeit kennen — Lehrerinnen, nicht zuletzt Volksschullehrerinnen, Ärztinnen, die nicht so sehr in der pflegerischen oder medizinisch-wissenschaftlichen, als vielmehr in der sozialen Komponente ihres Berufs den Schwerpunkt ihres Wirkens sehen, Hygienikerinnen, Naffenbiologinnen, Juristinnen, Sozialbeamtinnen der verschiedensten Kategorien, Frauen, die sich in politische und verwaltungstechnische Probleme hineinzudenkeu vermögen, die aber auch den Pulsschlag des deutschen Volkstums fühlen, Frauenpersönlichkeiten mit Hellem Kopf und weitem Herzen sollen unsere Führerinnen und Vertreterinnen seinl
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der unverdiente Wertzuwachs, das Vorkaufsrecht uud die Grundsteuer nach dem gemeinen Werte« In Nr. 3 und 4 der
„Grenzboten" macht Herr Dr. Dollinger den Vorschlag, ein Vorkaufsrecht des Staates am Grund und Boden zu dem vor Knegsbeginn angemessenen Preise einzuführen. Er hält dies für erforderlich, um den unverdienten Wertzuwachs nm Boden zu verhindern. Die Zuwachssteuer genüge dazu nicht.
Ich möchte noch weiter gehen und sagen, mich der Vorschlag des Herrn Dr. Dollinger genügt dazu nicht. Man wird sich fragen
müssen, wo in der Kette der Wirtschaftsbeziehungen das bedingende ursächliche Moment steckt. Da ist nun das eine klar, daß weniger der Preis des landwirtschaftlich genutzten BodenS den Preis der Erzeugnisse desselben, als umgekehrt der Preis der Erzengnisse den Bodenpreis bestimmt. Natürlich wird zwar der Landwirt seine Erzeugnisse nicht unter dem Gestehungspreise verkaufen wollen und wird insofern der Bodenpreis ein mitbestimmendes Moment sein. Aber er wird unter Umständen dazu gezwungen werden, wenn z. B. die Erzengung über den
M