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Die Frage der Beteiligung des Papstes an den Friedenskonferenzen im Spiegel der öffentlichen Meinung des Auslands
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Die Frage der Beteiligung des Papstes an den Friedenskonferenzen 125

Die Frage der Beteiligung des Papstes an den Friedenskonferenzen im Spiegel der öffentlichen Meinung des Auslands

von Archivrat Dr. I. Lulvös

ei den Vorbereitungen zu den Friedensverhandlungen ist bisher auf keiner Seite eine wichtige Frage offiziell berücksichtigt worden, trotzdem sie früher bereits zu wiederholten Erörterungen Anlaß ge­geben hat: Die Frage der Teilnahme des PapstesI Der Ent­sendung eines päpstlichen Vertreters zu den Friedenskonferenzen steht hindernd im Wege die Befürchtung der italienischen Regierung, die ihr peinlicheRömische Frage", der Anspruch des Oberhauptes der katholischen Kirche auf Wiederherstellung seiner Souveränität und auf Wiedererlangung eines beträchtlichen Teiles des Territoriums, das er bis 1870 besessen habe, könne bei der Gelegenheit wieder aufgerollt werden und eine Italien und seinen Landesinteressen nicht zusagende Lösung finden/)

Um das zu verhüten, hatte der italienische Außenminister Sidney Sonnino bei Abschluß des Londoner Geheimabkommens vom 26. April 1916 die Ein- schiebung des Artikels 15 durchzusetzen gewußt, durch welchen sich Frankreich, Großbritannien und Nußland verpflichteten:

Italien in seinem Widerstande gegen die Zulassung von Vertretern des Heiligen Stuhles bei irgendwelchen diplomatischen Schritten über den Friedens­schluß oder über die Regelung der mit dem gegenwärtigen Kriege zusammen­hängenden Fragen ihren Beistand zu leisten.

Inwieweit und gegebenenfalls ob überhaupt die unterzeichnenden Mächte, aus deren Zahl Nußland inzwischen so gut wie ausgeschieden ist, sich an diese ihnen aufgedrängte Vertragsbestimmung halten werden, ist mindestens fraglich.

Von durchaus nicht zu unterschätzendem Werte ist jedenfalls die Stellung der öffentlichen Meinung, die Stellung der Presse, besonders im nicht deutschen Auslande, zu jener Frage der Beteiligung des Papstes an der Friedenskonferenz.

Nach dem eben Gesagten würde die erste Voraussetzung für eine derartige Beteiligung eine Verständigung zwischen Vatikan und Quirinal sein. Nachdrücklich haben auf eine solche bereits am 12. Dezember 1913 die englisch-liberalenDaily News" mit der Mitteilung hingedeutet:

Es bestehe aller Grund zu der Annahme, daß die geheimen Verhandlungen zwischen dem Papst und der italienischen Negierung auf der Grundlage des Ver­zichtes des Papstes auf weltliche Macht erfolgreich gewesen sind. Es heißt, daß die von der italienischen Negierung gemachten Konzessionen mit der territorialen Unversehrtheit Italiens vereinbar sind, woraus angenommen werden kann, daß sie nicht die Bildung eines die apostolischen Paläste mit der See verbindenden Landstreifens des vielerörtertenKorridors" in sich schließen. Der Papst habe Wilson gebeten, von dem vorgeschlagenen Abkommen Kenntnis zu geben.

Das Gerücht über derartige geheime Verhandlungen veranlaßte in jenen Tagen das PariserJournal" zu der Meldung, daß der Papst auf der Friedens­konferenz vertreten sein müsse, um dort seinen Verzicht auf seine territorialen Ansprüche auf Rom aussprechen zu können, wobei er sich nur die Souveränität über die apostolischen Paläste und über jenen Landstreifen zum Meere vorbehalte;

hinsichtlich des letzten Punktes wohl verstanden ein Gegensatz zu der Meldung derDaily News"!

Vgl. meine Ausführungen in den Grenzboten, Jahrg. 78, Nr. 9/10 (4. März 1819) »Papst Benedilt der Fünfzehnte und die Friedenskonferenz".