Demokratischer Parlamentarismus und Rätesystem
101
WWW
Demokratischer Parlamentarismus und Rätesystem
von Carl Georg Bruns
jährend von radikaler sozialistischer Seite offen die Ersetzung der ^parlamentarischen Demokratie durch eine Näteverfafsung erstrebt wird, glaubt der größere Teil der Sozialisten eine Art Rätever-- fassung mit dem demokratischen Parlamentarismus vereinbaren zu können. In letzter Zeit haben sich die Ansichten dieser zweiten I Gruppe zu näheren Vorschlägen verdichtet, etwa in dem Aufsatz von Kaliski im sechsten und siebenten Heft der sozialistischen Monatshefte in einigen Aufsätzen von MehrheitSsozialisten in der Wochenschrift „Der Arbeiterrat" uud zuletzt in dem vom Rätekongreß angenommenen Antrag Cohen-Reuß.
Der vorherrschende Gedanke bei diesen Vorschlägen ist, daß neben das durch das allgemeine gleiche Wahlrecht auf Grund von territorialen Wahlen zustande gekommene Parlament eine auf Grund von Berufswahlen gebildete Kammer der Berufsräte tritt. Der naheliegende Vergleich mit den bisher bekannten Zweikammersystem ist bei näherer Betrachtung nur ein äußerlicher. Bei den bisherigen Zweikammersystemen war die erste Kammer, soweit sie auf berufsständischer Grundlage aufgebaut war, ein Ausdruck der Auffassung, daß jeder Beruf seine bestimmte Bedeutung für den Aufbau des Gesamtstaates und der Gesamtvolkswirtschaft hatte, wobei diese Bedeutung nicht bestimmt war durch die Anzahl der einein Beruf angehörigen Verufsgenossen. So sah z. B. ein Entwurf für die Zusammensetzung der preußischen ersten Kammer, der in den Monaten vor der Revolution den preußischen gesetzgebenden Körperschaften vorlag, eine Vertretung der Arbeiterschaft vor, die in keiner Weise die starke, zahlenmäßige Überlegenheit der Arbeiterschaft zum Ausdruck brachte. Die Kammer der Berufsräte, wie sie aber jetzt voll sozialdemokraiischer Seite geplant wird, würde sich auf dem Grundsatz aufbauen, daß jeder Beruf die der Zahl seiner Berussgenossen entsprechende Anzahl von Vertretern in die Kammer der Berufsräte entsenden würde. Teilweise wird sogar nicht an eine Kammer der Berufsräte, sondern lediglich an eine in einen Zentralkongreß zusammengefaßte Vertretung der eigentlichen Arbeiterräte gedacht, so daß sich ein auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gebildetes Parlament und ein reines Arbeiicrparlament gegenüberstehen würden. Muß nun auch ein solches reines Arbeiterparlament schärfsten Widerspruch hervorrufen, so darf man doch nicht verkennen, daß der praktische Unterschied gegenüber einer Kammer der Berufsräte, in der alle Berufe nach der Zahl ihrer Verufsgenossen vertreten sind, nicht allzugroß ist. Denn abgesehen von der starken zahlenmäßigen Überlegenheit der Arbeiterbevölkerung, fehlt allen anderen Berufen die starke Geschlossenheit der Aroeiterberufe, Hier sind vielmehr die einzelnen Berufe so mannigfaltig differenziert, daß vielfach, sollen einzelne Berufe nicht überhaupt unberücksichtigt "bleiben, eine Zusammenfassung zu Berufsgruppen für die Wahlen zur Kammer der Berufsräto erforderlich seiu wird. Diese starke Disferenziertheit der Nichtarbeiterberufe schwächt nuu zunächst bereits die Stoßkraft dieser Berufsgruppen bei der Wahl selbst. Während die Arbeitergruppen stets in der Lage sein werden, Vertreter verschiedener Richtungen i» das Parlament zu entsenden, und dadurch alle Berufsgenossen an der Wahl zu interessieren, wird bei den kleineren Verufsgruppen die Aussichtslosigkeit, Kandidaten von stark nuanciertem Standpunkt durchzuringen, die Beteiligung einmal an der Wahl und auch an den Vorbereitungen zur Wahl beeinträchtigen, und es wird ferner durch die Notwendigkeit, Kompromisse innerhalb der für die Wahl zusammengeschlossenen Gruppen zu schließen, vielfach verhindert werden, daß stark ausgeprägte Persönlichkeiten in die Kammer der Berufsräte hineinkommen. Es wird also die Qualität der Vertreter der Nichtarbeiterberufe hinter der Qualität der Arbeitervertreter zurückbleiben.
Das gleiche wird aber in noch stärkerem Maße beim praktischen Arbeiten in der Berufskammer zum Ausdruck kommen. Während die Arbeitervertreter