Französische ZVeithorzigkeit
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Damit ist natürlich nicht gesagt, daß die Klafsengliederung jeglichen Rechtes entbehrt. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte das Recht der Gewerkschaften auch weiterhin fortbestehen, sosern diese Klassenorganisationen sich auf reine Lohnfragen beschränken. In dieses auch im bürgerlichen Lager auszubauende Gewerkschastssystcm gehören auch die bisherigen horizontalen Standesovganisationen, die z. B. die Bolksschullehrerschaft von der Oberlehrerschaft und der Professorenfchaft der Hochschulen abtrennen, während natürlich ein Lehrerrat alle Lehrer zu umfassen hätte, ohne Unterschied .der Schulgattung, in der sie tätig sind. Eine reinliche Scheidung tut not. Klassenorganisätionen, die nn fortbestehenden Klassenkampfe Lohnregelungen durchzusetzen" haben, werden auch fernerhin auf horizontaler Solidarität beruhen, wennschon auch hier die Primitive marxsche Theorie von den zwei Klassen — eine Umformung der preußisch-reaktionären Aweischichtung von Herr und Knecht, Offizier und Mann, Gebildetem und Ungebildetem, Gesellschaft und Volk — überwunden werden Nluß und überwunden werden wird. Streng aber müssen Klassen- und Beruss- stand von einander 'geschieden werden. Eine Überwindimg des vielschichtigen Klassensystems nnd seiner gewerkschaftlichen Durchorganisierung bedeutet das Nätesystem nur insofern, als es diese Organisationen von kulturellen und übergreifend wirtschaftlichen Ausgaben entlastet. Die Industrie als Gesamtheit Hai ober gegenüber dem Handel oder der Landwirtschaft wichtige Gemeininteressen, die" eine Klassenorganisation nicht pertreten kann, und die das Partei- Parlament nicht vertreten soll. In diese Lücke tritt das Nätesystem ein und von diesen Aufgaben her mnß dringend davor gewarnt werden, daß durch verfehlte Rnieorganimtionen falsche Solidaritäten aeschnsfen v^er überll'bte abstürzt werden. Damit aber ist dem Bürgerratsgedanken das Todesurteil gesprochen.
Französische Weitherzigkeit
as Pariser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat einen Bericht seines Referenten für Polen über die ethnographischen Verhältnisse als maßgebende Grundlage für die Rückerstattung der deutsch-polnischen Gebiete an Polen bekannt gegeben. Prüft man diesen Bericht naher, so ergibt sich, daß sein Inhalt sich keineswegs mit der Überschrift deckt. Ganz besonders gilt das im Hinblick ans ^le Äufteilungspläne, zu denen dieser Bericht bezüglich der Provinz Westpreußen ^mngt. Hier werden an wichtigsten Punkten die ethnographischen Verhältnisse, "e angeblich die maßgebende Grundlage für die Aufteilung bilden sollen, voll- !°""nen beiseite geschoben. Statt dessen tritt in den Vordergrund das Bedürfnis oer französischen Industrie, ihren Handel mit Groß-Polen auf bequemsten Wegen M eröffnen und auf breiteste Grundlage zu stellen. Was ein solches Interesse °^ 'ranzösischen Industrie am polnischen Absatzmarkt mit den 14 Punkten Wilsons U'lo init der maßgebenden Berücksichtigung ethnographischer Grundlage zu tuu Moen soll, bleibt ein völliges Rätsel.
. Der französische Bericht selbst gibt zu, daß gerade in Westpreußen die Festlegung der polnisch.preußischen Grenze, wenn man sich an das ethnographische ^'lnzip halten will, großen Schwierigkeiten begegne. Er gibt zu, daß die Kreise, oie an das Meer grenzen, in der Mehrzahl nur eine polnische Minderheit haben, cw?"'ki aber, diese Schwierigkeiten müßten unter allen Umständen „auf eine Weise nin 1 die den Ansprüchen der Polen auf einen freien Zutritt zur Weichsel-
^""bung, auf den Hafen von Dcmzig und den ganzen Küstenstrich, die sogenannte ^aicyubei günstig ist, einschließlich des Kreises Putzig mit einer polnischen Majo- ^ ^ Prozent, aber auch einschließlich der angrenzenden Kreise KarthauS uno Neustadt, wiewohl der letztere in Wirklichkeit nur 48 Prozent polnische Bevölkerung aufweist".