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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Friedrich dem Großen an, der sich in jeder Weise bemühte, Westpreußen baldmöglichst auf >das Niveau der übrigen preußischen Provinzen zu heben, ist es vor allem die Arbeit des Staates und des deutschen Beamtentums gewesen, die die beiden Provinzen aus tiefer Armut und Verkommenheit zur heutigen Blüte gebracht hat. Für das polnische Volk ist diese Arbeit von großem Segen gewesen; ihm ist dadurch von Preußen geschaffen worden, was es aus eigener Kraft nie entwickelt hat Und zum Beispiel in Galizien bis hente nicht besitzt: ein selbständiger lebensfähiger Bauernstand und ein städtisches Bürgertum. Wenn trotzdem das Polentum sich mit seinem Schicksal, das es doch durch eigene große historische Versäumnisse heraufbeschworen hat, nicht ausgesöhnt hat, so liegt die Schuld nicht am Deutschtum, das überhaupt in seiner Geschichte einen Nationalhaß gegen das polnische Volk nicht kennt, und auch nicht am preußischen Staat. Er hat dem Polentum oft genug, 1815 sowohl wie auch nach den Ausständen von 1830, 1846 und 1848, die Hand zur Versöhnung entgegengestreckt. Die Schuld liegt vielmehr am Polentum, in dem immer trotz allem, was es dem Deutschtum verdankt, eine scharfe Abneigung gegen die Deutschen lebendig war; schon die erste deutsche Kolonisationsepoche löste bei den Polen eine deutschfeindliche Gegenbewegung aus, deren Führer der damalige Erzbischof von Gnesen, Jakob Swinka (1283—1313), war. Und serner hat das preußische Polentum nie ein Hehl daraus gemacht, daß es sein Bestreben sei, sich wieder von Preußen loszulösen. Dagegen hat sich der preußische Staat zur Wehr gesetzt, und, wie man auch über seine Maßnahmen im einzelnen denken mag, das Recht dazu wird ihm niemand absprechen können. Er hatte dazu ein um so größeres Recht, als er 1815 von den ehemals polnischen Gebietsteilen nur soviel behalten hatte, als unbedingt nötig war, um die Verbindung Mischen Schlesien und Preußen zu sichern. Den Zusammenhang dieser Gebiete aber mit dem Deutschen Reiche zu wahren, war um so mehr seine Pflicht, als in ihnen eine deutsche Bevölkerung wohnt, die im ganzen dem Polentum an Zahl gewachsen, an Grundbesitz, an' wirtschaftlicher, finanzieller uud kultureller Bedeutung ihm aber überlegen ist.
Maßgebliches un
Verstaatlichung der Krankenhilfe. In
einer Zeit, wo Millionen Menschen vom Sozialismus alles Heil der Welt erwarten, kann es nicht überraschen, wenn auch der Ruf nach Verstaatlichung der Krankenhilfe, ein alter Programmpunkt der Sozialdemokratie, wieder von neuem erschallt. „Während der heutige Staat", so lautet die Begründung des Erfurter Programms durch Kautsky, „den Geistlichen besoldet, weil dieser ein Arzt der Seele ist, hat er sich noch nicht dazu bereit gefunden, den für das Wohlergehen des Menschen so wichtigen Arzt des Leibes zum Staatsdiener zu machen. Die Gesundheitspflege ist eine so hervorragende gesellschaftliche Aufgabe, daß die weiigehendsten Maßregeln in diesem Betracht nur zu billigen sind." Nebenbei sei erwähnt, daß die Bezugnahme auf den Geistlichen insofern nicht ganz zutrifft, als einer der ersten Negierungsatte des Sozialismus der Versuch der Trennung
Unmaßgebliches
von Staat und Kirche, d. h. die Entfernung des Geistlichen aus dem Staat! dienst war.
Für die gesamte Krankenhilfe dagegen verlangen bereits jetzt die Nufer im Streit eine Verstaatlichung; und es erscheint nicht ausgeschlossen, daß man bald versuchen wird, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Nach dem Erfurter Programm soll die ärztliche Hilfe vollkommen unentgeltlich sein; die Ärzte werden sestbesoldete Beamte, die vom Staat angestellt werden und daher auch vom Staat an beliebige Stellen versetzt werden können. Der Arzt würde danach seine festgesetzte Arbeitszeit haben. Er würde sich nicht wie jetzt Tag und Nacht um seine Kranken Plagen müssen. Außerhalb der „Bureaustunden" würde ein Wachidienst ihn entlasten. Gruße Institute würden eingerichtet, in denen rille Spezialitäten vertreten wären und in denen die ambulanten Kranken nach dem Stande der modernen Wissenschaft behandelt werden