Die neue Demokratie und die Freiheit der Universitäten
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Wöchnerin im engeren Sinne genügt ein Schutz von sechs bis acht Wochen, wie dos Gesetz ihn fordert. Zwei Wochen Ruhe vor der Geburt sind nicht viel, aber immerhin weit besser als gar keine. Der betreffende Gesetzesparagraph müßte demnach lauten:
„Arbeiterinnen dürfen vor und nach ihrer Niederkunft im ganzen während zehn Wochen nicht beschäftigt werden. Von diesen zehn Wochen müssen mindestens zwei vor und mindestens sechs nach der Entbindung liegen."
Der Ausflucht, den Entbindungstermiu nicht gekannt zu haben, kann dadurch begegnet werden, daß die Unterstützung, im Fall die Frau bis zur Niederkunft gearbeitet hat, auf acht Wochen beschränkt wird. Es wäre also obiger Bestimmung hinzuzufügen: „Arbeitet die Frau bis zur Niederkunft, so hat sie auf ein Wochengeld für die Zeit von nur acht Wochen Anspruch." Dann werden die Frauen, um der Unterstützung für zwei Wochen nicht verlustig zu gehen, sich hüten, bis zum letzten Augenblick erwerbstätig zu sein. Sie werden, um den Entbindungstermin zu erfahren, zum Kassenarzt gehen, und diese vorgeburtliche Untersuchung hat den großen Vorteil, daß bei der Gelegenheit eine etwaige Abweichung von der Norm rechtzeitig erkannt und dadurch vielfach einem bedrohlichen Gevurts- «erlauf vorgebeugt werden kann. Vergessen wir nicht, daß im Deutschen Reich jährlich immer noch etwas mehr als dreitausend Frauen im blühendsten Alter an Kindbetlfieber und eine noch größere Zahl an „anderen Folgen der Geburt" zugrunde gehen. Die Bestimmung würde also in mehrfacher Hinsicht gewinn- bringend sein. Daß ihr praktischer Erfolg sich steigern würde, wenn das heute in Höhe des Krankengeldes (also einhalb bis zwei Drittel des ortsüblichen Lohnes) gezahlte Wochengeld vollen Lohnersatz böte, liegt auf der Hand. Die Frauen würden dann auf keinen Fall auf die in Rede stehenden vorgeburtlichen vierzehn Tage verzichten wollen und außerdem in der Lage sein, sich während dieser Zeit besser zu ernähren, was nach Peller gleichfalls von Bedeutung für das Geburtsgewicht der Kinder ist. Da Schwangerschaft und Entbindung im Gegensatz zur Krankheit nicht vorgetäuscht werden können, so wäre gegen eine solche Erhöhung der Wöchnerinnenunterstützung nichts einzuwenden. Nach Mayets Berechnungen dürfte dieselbe im Nahmen einer Mutterschaftsversicherung auch finanziell selbst in so harter Zeit wie der heutigen möglich sein. . Mutterschaftsfürsorge rentiert sich volkswirtschaftlich zu jeder Zeit. Nur Kurzsichtigkeit kann das verkennen.
Die neue Demokratie und die Freiheit der Universitäten
von Professor G. v. Below
^ Götiinger Professor und Nationalökonmu G. Cohn hat soeben unter dem Titel „Universitütsfragen und Erinnerungen" (Stuttgart, F. Enke) eine Reihe von ihm früher veröffentlichter Aussülze zur S UniversitätLverfnssung znsanunengcfnszt, die gerade heute erhöhter ^W^M^» Beachtung wert sind. Rn einem im Jahre 1911 medorgeschneoeuen sagt er Seite 18: „Das bloße Wort der Freiheit führt Täuschungen und Selbsttäuschungen mit sich. Ist der Staat ein .freier', eine Republik, eine Demokratie, so wird er alle -freiheitlichen' Lehren unterstützen, die seiner Verfassung gemäß sind. Die Regierung eines solchen Staattwesens wird Männer zu Lehrern der Wissenschaft anstellen, auf die sie sich verlassen kann, nicht als Charaktere, nicht als Gelehrte, sondern als Parteimänner, die ihre Lehre dem Parteiprogramm unterwerfen. Je jünger, je neuer eine solche Herrschaft ist. um so naiver ist sie in ihren Ansprüchen. Den Ruhm der Erfindung des ,Strafprofessors' hat nicht die preußische Unterrichtsverwaltung, sondern die Republik Zürich, die vor vierzig