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Großgrundbesitz, Sozialisierung und innere Kolonisation
Großgrundbesitz, Hozialisierung und innere Aolonisation
von Rechtsanwalt Dr. zur. et rc-r. pol. Stockebrand I.
llgemeine Überzeugung des deutschen Volkes ist, daß Privatmonopole nicht mehr geduldet werden können, und dasz solche Betriebe und Produktionsmittel vergesellschaftet, d. h. in das Eigentum der Gesamtheit, des Staates, überführt werden müssen. Dies haben auch fast alle deutsche Parteien in ihr Programm aufgenommen. Zu den gefährlichsten und für das deutsche Volk drückendsten Monopolen gehört auch dasjenige des übermäßigen Besitzes an landwirtschaftlichem Grund und Boden, da der deutsche landwirtschaftliche Boden nicht mehr beliebig ver- mchrbcir ist.
Gab es an Licht. Luft, Wasser und Erde, soweit diese Sachen als Teile der Natur überhaupt im Eigentum eines einzelnen zu stehen vermögen, schon stets, wenn man sich so ausdrücken darf, ein Eigentum des gesamten Volkes. Ist doch das Eigentum überhaupt nicht ein für allemal und jede Zeit feststehend und begrenzt, sondern ein Begriff, dessen Grenzen nach den Bedürfnissen des Volkes von diesem bald enger bald weiter gesteckt werden müssen.
Der landwirtschaftlich benutzbare Boden bildet nun die Grundlage jedes einzelnen Volkes, jedes Volk ist einem Baum vergleichbar, dessen Wurzeln sich in das Erdreich erstrecken müssen, wenn der B mm nicht kränkeln und absterben soll. Handel, Gewerbe und Industrie sind die Zweige dieses Baumes, also von der ' Gesundheit der Wurzeln abhängig. Alts der' landwirtschastlichen Bevölkerung ergänzt sich diejenige der Smdte, die ohne Zufluß vom Lande aussterben oder degenerieren würde. Das Landvolk ist also die Quelle und der Gesundbrunnen des Volkes selbst, der erhalten und gestärkt werden muß.
Übermäßig hohe landwirtschaftliche Zölle, allzu geringe Steuersätze gegenüber dem Großgrundbesitz bei der Gruud- und Einkommensteuer nnd allzu wohlwollende Einschätzung, Vorschriften über die Bindung des Bodens bei Fidei- kommissen, Niedrighaltung der Löhne für Lanbarbeiter durch unbeschränkte Einfuhr von billig arbeitenden und auf niedriger Kulturstufe stehenden slavischen Arbeitern, Beschränkung der politischen Freiheit und VeweguugSfähigkeit der Landbevölkerung durch eine überlebte Verfassung der Gemeinden und GulSbezirte, kurz, alle Maßregeln einer sogenannten Landratspolitik haben künstlich den Großgrundbesitzer erhalten, gestärkt und die Preise des Grund und Bodens übermäßig in die Höhe getrieben.
Dazu kam noch, daß städtische Kapitalisten schon vor dem Kriege eine sichere Anlage für ihre Kapitalien suchten und in der Lage waren, leben Liebhaberpreis zu bezahlen, eine Tatsache, die während und auch nach Beendigung des Krieges infolge der Lebensmitteluot und Unsicherheit aller staatlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich noch auf das schlimmste verschärft hat und verschärft.
Die Folge davon war, daß die Landbevölkerung in die Städte drängte, wo stets Arbeit und ausreichender Verdienst erwartet werden und man hoffen durfte, vielleicht eines Tages selbständig werden zu können, während bei einem Verbleiben auf dein Lande der einzelne nur schwer eilte Möglichkeit sah, eine selbständige Existenz zu gründen und ein Stückchen Land zu erwerben, daß ihn ernährte. Dies ist die wirkliche Ursache der Landflucht und Entvölkerung des Landes, nicht die Vergnügungssucht oder Arbeitsscheu der Landbevölkerung oder etwa die „Sehnsucht nach dem Kino". So fand denn gerade aus dcu Gegenden mit überwiegendem Großgrundbesitz die Abwanderung nach den Städten statt, während dies in Gegenden mit vorwiegendem Kleingrundbesitz nicht der Fall war.
Da ferner gerade oft die tatkräftigsten und intelligentesten Kräfte der Land-