270
Wirtschaft, Horatiol
Wirtschaft, Horatio!
n einprägsamer und unauslöschlicher Flammenrundschrift sollten in den Schreibstuben derer, die über uns walten, Weltgeschichte machen und Verordnungen erlassen, die Grundsätze zu lesen sein, MW^M» die niemals, unter keinen Umständen, verletzt werden dürfen. Als da sind: „Fordere nie von anderen etwas, das durchzusetzen du nicht die Macht und den festen Willen hast!" und: „Hüte dich vor denen, die sich ohne Resonnanz schneuzen!" und „Versuche nie moralische Eroberungen zu machen!" und: „Verzichte auf die schöne Geste!" und: „Erlaß nie Verordnungen, die den Naturgesetzen widersprechen", so etwa: „Vom 1. Oktober ab ist bis auf weiteres die Schwerkraft und die Kausalität aufgehoben. Zuwiderhandelnde ufw." oder: „Vom 15. September ab ist die Preisbildung verboten. An ihre Stelle tritt die Preiserzwingung, Zuwiderhandelnde usw."
Dieser weise Rat kommt zu spät wie alles Gute. Von dem, was nach außen wirkte und nicht wirkte an Forderungen ohne Macht und Willen des Durchsetzens, von den schönen Gesten und moralischen Eroberungen, von allem dem soll hier nicht die Rede sein, das gehört in das Gebiet der hohen Politik. Es mag hier nur einiges gesagt fein über das einen Komparativ verdienende Gebiet, ans dem bis heute 8400 Kriegsgesetze und 38 000 Verordnungen erwachsen sind, und über dessen Organisation wir in der Nuß unterrichtet werden durch den vierzehn Bogen starken „Wegweiser durch die Deutsche Kriegswirtschaft, Systematisches Verzeichnis der deutschen amtlichen und privaten Kriegswiri- schafts-Organisationeu fowie der übergeordneten und zusammenfassenden Organisationen der Bundesstaaten". Uff!
Den üppigen Lenden der Zwangswirtschaft sind der Wucher, der Schleichhandel und die Schleichversorgung entsprossen, und anderes und mehr: ein Sinken der öffentlichen Moral, eine beispiellose Korruption. Wer unsere Friedens-Strafgesetze abfaßt, den Wucherer, den Dieb, den Betrüger zur Strecke bringt, anklagt, verurteilt, der kann reinen Gewifsens sich seiner Pflicht getrösten, da er selbst nicht wuchert, stiehlt, betrügt. Welcher Gendarm aber, welcher Staatsanwalt, welcher Nichter, der sich mit Inkulpatcn des Schleichhandels zu befassen hat, und wer von all den Unzähligen und Unseligen, die strenge Verordnungen gelaicht haben, oder die mit erhabenem Schwulst in Wort und Schrift auf die hehre sittliche Pflicht des Staatsbürgers hinweisen, dnrch Genügen an den zugewiesenen Rationen ein Beispiel zu geben, wer von allen diesen, er sei ein Hoher oder ein Geringer, ist nicht ein Uebeltäter, ein Heuchler, mindestens ein Schleichversorger? Der nnt stolzem Bewußtsein an die tönende Brust schlägt, Weil er der ihn betreuenden Mutter, Gattin, Haushälterin strengste Beachtung aller Gesetze und Verordnungeu ein für allemal empfohlen, eingeschärft, geboten hat, und nunmehro olles Fette und Magere guten Gewissens mit stillen oder lauten Lobgesängen ans die wohlgefügte Ordnung der Dmge verzehrt, ohne Arg der reine Tor. Oder der wegen Gesundheit oder Krankheit, oder Alter oder Jugend, wegen Arbeit oder Muße, wegen Schlaf oder Schlaflosigkeit, wegen Ruhe oder Bewegung, wegen Hitze oder Kälte, wegen Trocknis oder Feuchtnis, zur Erhaltung seines für das Gemeinwesen so kostbaren Lebens Pfade der Versorgung einschlägt, deren Beschreiben zwar, wenn andere es tun, in hohem Grade verwerflich, für ihn selber aber nach seiner tiefinnersten Ueberzeugung unabweisbare sittliche Pflicht ist. Wir alten armen Sünder haben ja stets recht, vor uns selber. Korrelat der Sittlichkeit sind hohe Preise, wenn wir verkaufen, niedrige, wenn wir kaufen wollen. Wir entrüsten uns, wenn uns die Schaffnerin nicht in den besetzten Wagen einsteigen lassen will; wir entrüsten uns mit derselben so wohltätigen Inbrunst, wenn „dieses Weib" in den beengten Wagen noch einen Unglückswurm zu uns hereinläßt. So sind wir. Im Krieg wie im Frieden.