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Reichsländische Erfahrungen und östliche Behandlungsfragen
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Lchik, Politik und Aricg

leistet, ohne es dabei durch Vorrechte zu verhätscheln und dadurch die Fremd­stämmigen von vornherein zu benachteiligen und zu erbittern. Sind freilich so die Boraussetzungen für Besiedlung und Verwaltung der neuen Ostmark geschaffen, dann erheben sich gebieterisch eben jene Behändlungsfragen, die auf die Stellungnahme dieses einwandernden Deutschtums zu den dort einheimischen Volksgenossen und Fremdstämmigen hinzielen. Diesen Problemen soll in den folgenden Aufsätzen eine gesonderte Behandlung zuteil werden.

Ethik, Politik und Arieg

von Dr. Gustav Abb

ie Frage nach der Beziehung der Ethik zur Politik hat zwei ein­ander widersprechende Antworten gefunden: die eine (v. d. Pfordten in denGrenzboten" 1917 Nr. 2) hält die bedingungslose Gültigkeit der ethischen Norm in der Politik fest und spricht dem Staatsmann höchstens mildernde Umstände zu; die andere (Heinrich Scholz, Politik und Moral". Gotha, Berthes 1915) sieht in der Macht zum Schutz der Gerechtigkeit das Wesen des Staates, woraus sich für sein Handeln andere Normen als für das Individuum ergeben.

Dieser Zwiespalt zwingt uns entweder Macchiavellis Lehre, manche Taten Friedrichs des Großen, Bismarcks uud anderer Manner zu verwerfen, die im Kampf für ihr Land mit den Grundsätzen der Ethik in Widerstreit gerieten. Das widerspricht unserm Gesühl. Oder aber wir müssen sür unser ethisches Wert­urteil zweierlei Maß anwenden. Das widerspricht dem logischen Denken.

Ist dieser Zwiespalt ein theoretischer, so müßte er vom Ethiker zu lösen sein oder ein Fehler in der Fragestellung vorliegen; ist er ein praktischer, auf der Verwirklichung der Moralität beruhender, so müßte er genetisch oder historisch zu erklären sein.

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Kant hat gelehrt, daß das Objekt der ethischen Beurteilung nicht die Hand­lung, sondern ihr Motiv, der Wille des Handelnden, darbietet und das Kriterium für den guten Willen dahin bestimmt, daß er als Prinzip einer allgemeinen Gesetz­gebung gelte» kann. Nun können aber nur solche Handlungen nach ihren Motiven gut oder schlecht genannt werden, die der Mensch als Glied einer sozialen Gemein­schaft vollführt, oder die man zu eiuer folchen Gemeinschaft in Beziehung bringen kann; willkürliche Bewegungen z. B. find moralisch indifferent. Was bedeutet also gut, sittlich, moralisch in bezug auf die Gemeinschaft? Formal, was für sie allgemeines Gesetz darstellen kann, inhaltlich, was zur Maxime der Handlungen ihrer Glieder erhoben, sie erhält und fördert.

Das besagt nicht, das Sittliche ist das der Gemeinschaft Nützliche oder der sittlich Wollende will bewußt etwas die Gemeinschaft Förderndes tun, sondern es ist möglich, in allen moralischen Grundsätzen, Gesinnuugen, Handlungsweifen eine ursprüngliche Beziehung auf die Erhaltung einer menschlich sozialen Gemein­schaft nachzuweisen. Ebenso verhält sich das Schlechte zur Schädigung der Gemein­schaft in ihren Gliedern und wird deshalb vom Gesetz, der angewandten Moral, verfolgt. Anthropologisch gründet sich dieser Ursprung der Sittlichkeit auf das Gemeinschaftsgefühl, das dem Menschen als sozialemWesen innewohnt, und auf den Selbsterhaltungstrieb, der je weiter man in der Menschheitsgeschichte zurückgreift, desto weniger auf den einzelnen, desto mehr auf die Horde oder den Stamm, also die Gemeinschaft, bezogen wird. Dieses Haften der Sittlichkeit an der Gemein-