168
Iugendxolitik, Iugendrecht und Iugendwohlfahrt
Iugendpolitik, Iugendrecht und Iugendwohlfahrt
HMKM
M
vom Wirklichen Geheimen Admiralitätsrat Dr. Fe lisch, Abteilungschef im Reichsmarineamte
>on den drei Begriffen: Jugendpolitik, Jugendrecht und Jugendwohlfahrt ist der letztere allgemein anerkannt, die beiden anderen aber umstritten. Jugendwohlfahrt ist ein Erbe der Vergangenheit und wird wie bisher allezeit ein Gegenstand der Betätigung bleiben. Jugendpolitik ist die Aufgabe unserer Gegenwart und Jugendrecht ^unsere Hoffnung für die Zukuuft. Unter Jugend wird hierbei jedesmal' die Gesamtheit der noch nicht volljährigen Personen verstanden, wobei die Fürsorge bereits dem keimenden Leben vor dem Geburtsakte entgegengebracht wird.
Die heutige Jugendbewegung fordert, daß zunächst mit einer einheitlichen Jugendpolitik begonnen wird. Jede Politik ist als eine Staatskunst eben eine Kunst und verlangt daher ein Können; sie ist aber zugleich eine Wissenschaft, die das Verständnis für den Staat und das öffentliche Leben vermittelt, die Regeln für die Beziehungen zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft aufstellt und dadurch die Richtungen für die praktische Einwirkung auf die öffentlichen Dinge darbietet. Somit wird unter Jugendpolitik die auf der Siaatswissenschaft beruhende Staatskunst verstanden, die als ein Teil der allgemeinen Politik mit den Mitteln des Erreichbaren die besten Maßnahmen und Einrichtungen für die Jugend im Staate trifft. Die Jugendpolitik muß hiernach die für sie in Betracht kommenden wissenschaftlichen Probleme voll erfassen, dann aber mit dieser Kenntnis sich praktischen Zielen zuwenden und wiederum zu deren Erreichung allgemeine Leitsätze aufstellen. Umgekehrt muß die allgemeine Politik die Rückwirkungen ihrer Maßnahmen auf die Jugend nicht aus dem Auge verlieren. Entschließt man sich beispielsweise für eine Reihe von Vorschriften, die einen Sparzwang für Jugendliche durchführen wollen, so darf man keine allgemeine Steuerpolitik treiben, die den Spartrieb der Erwachsenen lähmt. Bei dem umfassenden Charakter der Jugendfrciqe ergibt sich zugleich deren Zusammenhang mit der Kirchenpolitik,, der Schulpolitik, der Sozialpolitik, der Wirtschaftspolitik und anderen großen Zweigen der allgemeinen Staatskunst; außerdem spielen in ihr die Aufgaben der Erziehung und die Forderungen der Sittlichkeit eine sehr große Rolle. Unter Berücksichtigung alles dieses hat die Jugendpolitik die großen Richtlinien festzulegen, die für die Jugendgesetzgebung und für die Verwaltung sowie für die Jugendwohlfahrt maßgebend sein sollen. Als ein erster von solchen Kernsätzen wird der aufgestellt, daß das Kind einen öffentlichrechtlichen Anspruch auf Erziehung hat. Wird diese schon heut in manchen Gesetzen zum Durchbruch kommende Forderung allgemein anerkannt, so ist der Rückschlag offensichtlich, der dadurch auf die Armengesetzgebung und auf die Ersatzerziehung entstehen muß. Um ein anderes Beispiel und zwar aus der Schulpolitik heranzuziehen, so leuchtet es ein, was die Durchsetzung des Verlangens bedeuten würde, daß unsere Lcrnschule zu einer Erziehungsschule umgewandelt wird. Wir können uns dem nicht verschließen, daß wir zu viel Wert auf die Anhäufung von Wissen legen, und daß darüber die Charakterbildung und bei den Erziehern selbst die Kunst der Menschenbehandlung vernachlässigt wird. Alle diese Fragen sollten turmhoch über dem Parteileben stehen und in Beobachtung der Gründsätze der Staatserhaltung nach Vaterlands schen Gesichtspunkeen unter Vermeidung jeder Jnteressenpolitik geregelt werden. Anzustreben ist hierbei, daß unsere Jugendlichen durch eine auf dein Grundsatze der Freiheit beruhende Erziehung zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten herangebildet werden, die nach dem Maße der eigenen Kraft wirksam werden und mit Charakterfestigkeit selbständig als in sich ausgeglichene Persönlichkeiten ihrem eigenen Ziele in Selbstzucht nachgehenHilfe zur Selbsthilfe, Erziehung zur Selbsterziehung ist hierfür der rechte Weg. Dann wird sich auch der Jugendliche leicht in das