Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage
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Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage
von Dr. Paul Wentzcke
4. Inner- und außenpolitische Strömungen im neuen Reich und im
Reichsland
ljMHWMU on 1815 bis 1870 konnte unsere Darstellung nahezu lückenlos M^WAM die ideengeschichtliche Verkettung und Wandlung der Begriffe Reich Reichsland verfolgen. Vor allein durfte sie hervorheben, MW^^ H wie der gewaltige Strom der großen deutschen Einheitsbewegung ^^WWM immer wieder gerade in der Wertung von Kaiser, Reich und ^MMMÄ Reichsland die Dämme eigensüchtiger territorialsiaatlicher und parteipolitischer Interessen durchbricht und dem deutschen Volke fruchtbares Neuland für sein nationales Leben gewinnt. In der Zeit nach der Reichsgründung ist die dämonische Wucht dieser Ideen gebrochen. In ruhigeren Bahnen fließt der breiter gewordene Fluß dahin. Im Ausbau der Reichsverfassung und der auf ihr ruhenden Weltpolitik werden seine Kräfte fast restlos zu nutzbringender wirtschaftlicher Arbeit herangezogen. Die Einheit und mit ihr die Worte Kaiser, Reich und Reichsland sind etwas Alltägliches geworden, über deren Bedeutung nachzugrübeln zwecklos wäre. Nur zeitweise blitzt aus der Tiefe der goldene Schatz hervor, über dessen Geschichte, Wert und Wesen die öffentliche Meinung gemeinhin gern hinweggeht.
Dem oberflächlichen Beschauer erscheint daher heute die bisherige Entwicklung des „Reichslandes" nur als das Ringen einiger Gebietsteile, die zufällig verfassungsrechtlich mit dem Deutschen Reiche verbunden sind, um größere Selbständigkeit. So pflegen vor allem auch die Führer der elsaß-lothringischen Parteien selbst die Erörterung zu führen. Sie wollen darüber hinweggleiten, daß Bismarck den ReichstagsauSschuß für die Schöpfung des Reichslandes nur durch die ausdrückliche Erklärung gewann, daß der neue Begriff den Gedanken an einen selbständigen Bundesstaat ausschließe. Sie vergessen absichtlich, daß der Reichstag bei Beratung und Beschluß über die Vereinigung beider Länder mit dem Reich die Nebenformel „Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus" zum Mittelpunkt des neuen Gesetzes gemacht hat. Bewußt legte die überwiegende Mehrheit der deutschen Volksvertretung damit im Gewirr der föderativen Fäden, die den Begriff des „Reichslandes" umspannen, den unitarischen Kern bloß. Und in wundervoller Stärke bewahrten bisher in der Tat diese Worte die Schöpfung Bismarcks und der Nation vor dem Herabsinken zum Bundesstaat. Nicht nur militärisch haben Elsaß und Lothringen ihre Aufgabe als Glpcis und als gemeinsame Vorpostenstellung gegen den stärksten und gefährlichsten Feind des Reiches getreulich erfüllt. Die unendliche Reihe von frischen Heldengräbern, die sich von Pfirt über den Hartmannsweiler Kopf und durch die Lothringer Ebene bis in die klassischen Gefilde der Augustschlachten von 1870 hinzieht, ist dafür der größte und ruhmvollste Beweis. Auch staatsrechtlich bedeutet die Einrichtung des Reichslandes weit mehr als nur die Anfügung eines unfruchtbaren und seelenlosen „Staatsfragments" an die Gesamtheit der deutschen Bundesstaaten. Weit hinaus über die Macht, die dem „Bundespräsidium" nach den trockenen Formeln der Reichsverfassung im „Bundesstaate" zusteht, hat der „Kaiser" seinen Einfluß im „Reiche" tatsächlich ausgedehnt. Die wichtigste staatsrechtliche Stütze dieser „kaiserlichen" Gewalt aber ist das „Reichsland" geworden. In Anknüpfung an Ausführungen, die Eduard Laster schon im Mai 1871 im Reichstage machte, wies nachdrücklich noch vor wenigen Jahren einer der bedeutendsten Kenner des deutschen Staatsrechts auf die besondere Wichtigkeit dieser Stellung hin. Durch die Ausübung der Herrschaft im Reichsland, sagt Paul Laband. „hat das Kaisertum eine territoriale Grundlage erhalten, welche nicht zugleich preußischer Kronbesitz ist. Das Kaisertum wird dadurch über die Präsidialstellung der Neichsver- fassung emporgehoben, denn die Regierung eines Landes wie Elsaß-Lothringen