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Maßgebliches und Unmaßgeblichcs

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zu dem Erlaß vom 11. Juli. Die Motive der Krone oder waren es solche des bereits im Abschiednehmen begriffenen Herrn von Bethmann Hollweg? werden wohl für absehbare Zeit noch Anlaß zu verschiedensten Deutungen geben. Schon beginnt sich der Literaturberg darüber zu wölben. Jedenfalls ist es keine Verzerrung der Tatsachen, wenn man das BiSmarcksche Wort von derKonzession des Monarchen an seinen Minister" wieder aufleben läßt, vorausgesetzt außerdem, daß der Monarch auch rechtzeitig und allseitig über den Stand der Dinge unter­richtet worden war. Juristisch ändern die hier angedeuteten Vorgänge, in deren Mittelpunkt die fünfstündige Sitzung des Kronrats vom 9. Juli'v. I. steht, cm der Bindung des heutigeil Kabinetts ja nichts, aber moralisch-ethisch können sie nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Der Kompromißgedanke ist natürlich nur ein Weg der Lösung. Kann das Ministerium aus Gewissenszwang ihn nicht zu fruchtbarein Ende bcschreiten, so bleibt stets die rein machtpolitische Auseinandersetzung, sei es nun, daß die Negierung dem parlamentarischen Widerstande weicht oder mit der Auflösung auf- trumpft. Die Gewissensfrage ist nur, ob es sich nicht verlohnt, einen inocluZ vivenclj zu suchen und den innerpolitischen Verständigungsfrieden in gerechter Behandlung des Gegners, so wie die Linke es nach außen verficht abzuschließen. Auch die Gegner des gleichen Wahlrechts sollen doch in dem umgebauten Hause der Verfassung wohnen bleiben, ohne ins Souterrain gesperrt zu werden! Sie haben nicht die Absicht, rnit einer Revolution von oben zu drohen, aber selbst der auf alle Fälle siegesbewußte und kampfbereiteVorwärts" würde doch anscheinend das Güteverfahren dem Prozeß vorziehen. Im Interesse einer gedeihlichen Fort- entwicklung habeu auch wir diese Lösung noch einmal unterstrichen. Sie wird erschwert, wenn man, wie das vor allem Friedrich Thimme tut*),das Wort des Königs" in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt und als entscheidend in die Wagschale wirft. Die Minister mögen sich durch dieses Wort gebunden fühlen. Sie haben als Beamte zu gehorchen. Das Parlament als selbständiger Faktor der Gesetz­gebung ist nicht gebunden, und wenn eine Einigung in seinem Schoße zustande kommen kann, so ist dieses Ergebnis höher zn werten als ein starres Sichfest­klammern an verbriefte Rechtstitel. Das Versprechen vom 9. Juli sollte weder ein Freibrief sein für eine radikale Umwälzung unserer Verfassung noch ein Geßler- hut, dem sich die Wahlrechtsgegner unter allen Umständen beugen müssen. Harden- derg war es, der eine Denkschrift über dasmonarchische Prinzip" mit den Worten beschloß:Lalug publica suprenm lex esto"! D

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Pawel Petrowitsch Skoroplidski. Wir

sind heute in der Lage, einige wichtige Daten aus dem Leben des Hetmmis Pawlo Skoro- padski, die zur Beurteilung seiner polnischen Enlwicklungsmöglichkeiten notwendig sind, zu­sammenzustellen. Pawel Petrowilsch, als Ukrainer Pawlo genannt, wurde t87ö uach anderer Mitteilung t873 zu Wies-

°VgI neuestensDeutsche Politik", Heft 19.

baden geboren, wo seine Eltern, der im Gou­vernement Poltnwa und Tschernigow ange­sessene Gutsbesitzer Peter Skoropadski und dessen Gemahlin, geb. Migraschewskaja, zum Kuraufenthalt eingetroffen waren. Ein älterer Bruder und eine jüngere Schwester starben frühzeitig, ebenso wie die Eltern. Im Eltern­hause wurde vornehmlich englisch und fran-