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Das IVahlrechtsproblein nach der zweiten Lesung
Trotzdem glauben wir in Übereinstimmung zu früher Gesagtem das gleiche Wahlrecht in seinen Grundzügen als eine politische Notwendigkeit anerkennen zu müssen. Zu sehr drückt die Not der Stunde, und der organische Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Politik läßt sich ohne schwere Störungen des staatlichen Organismus nicht unterbinden. Ja noch in einem weiteren Kreise pulsiert ein einheitliches Leben, von dessen Gesetzen und Strömungen sich der einzelne Staat auf die Dauer nicht ausschließen kann. Die europäische Staatenfamilie, obwohl im furchtbarsten Bruderkampfe begriffen, wird sich doch einst wieder ihrer Gemeinsamkeit erinnern und die Tafeln ihrer Hausordnung aufs neue errichten. Und da frommt keinem ihrer Glieder die allzu schroffe Isolierung. Wir wollen den Schmähern im In- und Auslande nicht daS Wasser auf ihre.Mühlen leiten, Preußen als Hort der Reaktion, als fossiles Verfassungswesen ,zu bezeichnen, nachdem nun auch England seine Wcchlreform durchgeführt hat und das Ungarn Tiszas auf dem besten Wege ist, ihm zu folgen! Von Dänemark, Norwegen und Holland zu schweigen.
Gleich weit entfernt bleiben wir allerdings auch jener Stimmung, die aus Masseuhypnose geboren, ohne Bedingungen kapituliert. Über diese psychologische Erscheinung unserer Zeit hat der bekannte Arzt Dr. Moll kürzlich interessante Mitteilungen gemacht. Seine Beispiele wählte er vornehmlich aus dem Gebiete der äußeren Politik. (Englands Kampf für die kleineren Völker. Schmähungen französischer Intelligenz gegen Deutschland, ethnisches Selbftbestimmungsrecht usw.) Er.wies aber auch auf die suggestive Wirkung innerpolitischer Schlagworte, wie Demokratie, Freiheit und Gleichheil, hin.
Unter den Rednern der zweiten Lesung treten zwei Individualitäten hervor: der Nationalliberale Dr. Lohmcmn und der Freikonservative von Kardorff. Beide von ihren Parteien mehr oder weniger im Stich gelassen, der eine, Weiler gegen, der andere, weil er für das gleiche Wahlrecht ist. Auch von Kardorff ein „unbedingter grundsätzlicher Gegner des gleichen Wahlrechtes" und schließlich den Lohmannschen Zweistimmenantrag unterstützend. Im Prinzipiellen und in der formalen Abstimmung also beide in Übereinstimmung und doch, welch Unterschied der politischen Haltung. Den einen erdrückt die Last der Verantwortung; unter der Massenhypnose des gleichen Wahlrechtes bangt er für die Zukunft der konservativen Parteien, sieht er das Ende des monarchischen Preußens heraufdämmern, wenn das Juliversprcchen uicht eingelöst wird. Der andere, obwohl man auch bei ihm die innere Erregung durchklingen hört, trotz aller Anfechtung und Mißdeutung, trotz ernster politischer Verwicklungen sogar, mit denen er rechnen muß, doch mit dem Bekenntnis auf der Stirn: Hier stehe ich; ich kann nicht anders. Und wenn wir werten und wählen sollen zwischen den beiden Männern, so gebührt ihm der Preis. Wir schätzen Lohmanns Standpunkt, wie er ihn in der „Täglichen Rundschau" noch einmal vor Beginn der Debatten eindringlich zusammenfaßte, hoch ein, auch wenn wir selbst vielleicht einen Schritt hinter ihm zurückbleiben, weil wir die Elastizitätsgrenze bei dein Problem nicht ganz so weit vorrücken möchten.
Jedenfalls und noch einmal: nur tendenziöse Parteitaktik und unersättlich gewordene Demagogie kann in dem Willen zum Kompromiß, an dem zurzeit ernste, verantwortungsbewuße Kreise arbeiten, ein Arg finden I W