Beitrag 
Der deutsch-russische Rückversicherungsvertrag
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Bodenrochtsrefonn

33

alle und das neue Mitteleuropa", die zu dem Besten gehört, was über die Vismarcksche Politik seit 1871 gesagt worden ist, kommt dieser Auffassung sehr nahe, obwohl auch er über die näheren Umstände des Vertrages nicht weiter unterrichtet ist, als alle anderen Beurteiler. '

Ganz besonders aber muß einer Anschauung ein Ende gemacht werden, die auch heute noch weite Kreise beherrscht,, nämlich der Meinung, daß der Reichs­kanzler es an Aufrichtigkeit gegenüber Österreich-Ungarn habe^ sehlen lassen. Es ! ist auch in Deutschland vielfach der Vorwurf erhoben worden, daß in dem deutsch- ^ russischen Abkommen eine Illoyalität gegenüber dem Doncmftaat gelegen habe. Bei unseren Verbündeten hört man auch heute noch immer wieder istimmen, und zwar auch von hervorragender Seite, die sich recht kritisch über die damalige Politik Bismarcks auSsprechen. Selbst in den öffentlichen Äußerungen des Grafen Andrassh des Jüngeren, dessen freundschaftliche Gesinnungen zu Deutschland und dessen Bundestrene über allem Zweifel stehen, finden sich noch in neuester Zeit Anklänge, daß der Vertrag nicht wohl vereinbar gewesen sei mit dem bestehenden BundesverlMnis. Mau..kann, .sich, ohne weiteres denken, wie die zahlreichen Kreise, die in der Donaumonarchie auf eine Lösung des Bundes mit Deutschland unverhüllt hinarbeiten, sich Verhalten und wie sie daraus die Berechtigung her­leiten, über den bestehenden Bündnisvertrag zur Tagesordnung zu gehen.' Wie man im weiteren Anstand darüber denkt, davon hat uns ganz kürzlich der Unter­staatssekretär Lord Robert Ceeil im britischen Parlament eine Probe gegeben, - indem er den RückVersicherungsvertrag als eine Treulosigkeit gegen unsere Ver­bündeten hinstellte. Wie ungerecht dieser Vorwurs ist, erhellt aus obiger Dar- Mlung. Der Bertrag ist sechs Jahre lang unter den drei 'Kaisermächten in Kraft gewesen. Er ist daun allein zwischen Deutschland und Nußland, in der Haupt­sache unverändert, fortgesetzt worden. Nach der von Bismarck persönlich aus­gehenden Erklärung derHamburger Nachrichten" hat unser Verbündeter in Wien davon Kennmis gehabt und Hammann bestätigt diese Feststellung. Wie sich aber auch davon abgesehen während der letzten VertmgSzeit der Kanzler zu österreich- Ungorn verhalten hat, dafür liegen unzweideutige aktenmäßige Beweise vor. Er hat bei dem schon erwähnten Besuch des Zaren in Berlin im November 1887 diesem gegenüber ausdrücklich betont, daß ein Angriff- MMndS auf.Mterreich- U,!MM uns AM vertragsmäßigen. Unterstützung unseres .Verbündeten verpflichten werde, und er hat von dieser Unterhaltung den deutschen Vertretern bei den be- sreunoeten Mächten amtliche Mitteilung gemacht. Es ist schon oben erwähnt, daß es nicht Fürst Bismarck war, der die Geheimhaltung des Vertrages forderte, und er hat wiederholt hervorgehoben, daß das Wiener Kabinett sich,sed erze.it.. .dem "i..> Vertrage hätte wieder anschließen können. Dies festzustellen, ist angesichts gewisser Bestrebungen," die sich bei unseren Verbündeten gegen das Bündnis richten, auch heute noch nützlich. Wie aber im übrigen jener vtelberufene Vertrag zu bewerten ist, dafür dürften die vorstehenden Ausführungen einigen Anhalt bieten.

Bodenrechtsreform

Von Hanns Lzekalla er Weltkrieg, diese blutigste nnd opferreichste aller Welttragödien, hat eine Reihe von Problemen in unsere Interessensphäre gerückt, deren Lösung keinen Aufschub duldet. Ein solches Problem ersteht uns in dem Grund und Boden, dessen Lösung die couclitiv sine qua ncm ist, weun Staat und Volk in der Kriegsfvlgezeit nicht er­schöpft zusammenbrechen, sondern gekräftigt ihre weltgeschichtliche Ausgabe erfüllen sollen.