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„Deutsche Zeitung" gegen den Abgeordneten Stresemann richtete, die „Nationalliberale Korrespondenz" festgestellt hatte, daß die alldeutsche Politik jede Fühlung mit der nationalliberalen Partei verloren hat, und daß sie nichts weiter mehr ist als ein reaktionär-konservatives Filialunternehmen, haben eine Reihe von national- liberalen Abgeordneten (darunter auch Stresemann) formell ihren Austritt aus dem Alldeutschen Verbände erklart.*)
Auf konservativer Seite bedauert man, daß es zu einem engeren Zusammenarbeiten mit den Nationalliberalen nicht gekommen ist und bekundet unverhohlene Abneigung vor der Machtvermehrung des Zentrums, das durch das gleiche Wahlrecht im Reiche und Preußen zur „ausschlaggebenden und stärksten Partei" (Kreuzzeitung) werde; die „treuen Sekundanten" (s. oben) denken also über die parlamentarische Mensur etwas anders.
Die augenblickliche Lage kennzeichnet sich also durch die „konservative Einsamkeit" (o. Graefe), die durch das vor einer Woche besprochene Verhalten des Vizekanzlers von Payer eine grelle Beleuchtung erfuhr. Die innerpolitische Gewichtsverteilung ist jedoch eine labile; wie die „Mehrheit" auf Kompromissen beruht, die mannigfache Gegensätze überbrücken sollen, so sind Überraschungen und .Huhhändel". z. B. zwischen Zentrum (Kulturpolitik) und Konservativen (Fideikommißgesetz), denkbar und vielleicht von der Regierung in Rechnung zu stellen. . W
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Festgabe für Otto Mayer. Zum siebzigsten Geburtstag dargebracht von Freun, en, Verehrern und Schülern. M. März 1916. Tübingen, Mohr, 1916.
In den Jubiläumsschriften, die unsere Wissenschaft ihren großen Bahnbrechern und Förderern zu widmen pflegt, sind durch die besondere Bestimmung oft Abhandlungen dem äußeren Blicke entzogen, die wertvolles Gedankengut der jeweiligen Disziplin bergen. So auch hier bei der Ehrung Otto Mayers, dem die junge Lehre des deutschen Verwaltungsrechtes ihre systematische Grundlegung und Zusammenfassung dankt. Auch weitere Kreise dürfen auf diese wissenschaftliche. Arbeit aufmerksam gemacht werden.
Die Reihe der Beiträge eröffnet Paul Lab and. selbst ein schon in dieser Form geehrter Meister des Rechtes, mit einem knappen Abriß der „Verwaltung Belgiens während der kriegerischen Besetzung", so wie sie sich bis zum Ende des Jahres 1916 herausgebildet hat, ein auch der Praxis sehr zuftatten kommendes Orientierungsmittel für das zurzeit so akute Problem.
Sodann spricht ein Schweizer Jurist, Fritz Fleiner in Zürich, über das Thema: „Beamtenstaat und VvltSstaat", für jenen Deutschland, für diesen seine eigene Heimat (genauer die Verwaltung der Einzelkcmtone, nicht die des Bundes, die eine Mischform zeigt) als Paradigma hinstellend, daneben vergleichende Blicke
*) Nestlos vollzogen ist die Scheidung jedoch nicht, da andere No.ttonallioero.le (z. B. Fuhrmann) dem Verbände nach wie vor angehören.