258
Maßgebliches und Unmaßgebliches
erhoben haben — beinahe vom ersten Tage der Beratungen an „Petroleum ins Feuer" der aufgeregten Volksstimmung gössen, so brachen von dieser Seite und auf der gesamten Linken die Versuche nicht ab, den ruhigen Gang der Verhandlungen durch fortgesetzte Anrempeleien über Verschleppungsmanöver usw. zu stören. Eigentlich sollte man von jenen Parteien etwas mehr Respekt vor dem loyalen Gange parlamentarischer Verhandlungen erwarten; allerdings belehrt ihr sonstiges Verhalten eines Besseren, wird doch von ihnen mit einer naiven Selbstverständlichkeit der Negierung Verfassungsbruch in Form der Oktroyierung nahegelegt. Der traditionelle Kultus der „Konstitution" scheint Ausnahmen zu kennen, wenn es um die eigenen Interessen geht. Auch hier darf der König absolut sein, „wenn er unsern Willen tut".
Alle die mit und ohne Hintergedanken angestellten Erwägungen, was die Regierung zu tun gedenke, kommen recht verfrüht, denn erst spricht noch einmal die Kommission und dann gibt es noch zwei Machtproben im Plenum, bevor die Regierung „handeln" muß. Was man bisher sagen kann, ist nur —- um mit einer Ketzerei zu schließen — daß die einschneidende legislatorische Maßnahme das Z 3 der Regierungsvorlage, die wichtigste seit es überhaupt konstitutionelle Gesetze gibt, in verhältnismäßig rascher Zeit in erster Instanz erledigt wurde. Aber unsere „Demokratie" will heutzutage nicht zugeben, daß alles mit rechten Dingen zugeht. W
Maßgebliches und Unmaßgebliche--
Die Cholmer Frage. Um die Aufregung der Polen über die im ersten Frieden von Litauisch - Brest gefundenen Grenzen gegen die Mraina in den österreichischen Parlamenten zu beschwichtigen, ist zwischen den beteiligten Mächten und den Polen ein Zusatzabkommen zum Frieden mit der Mraina abgeschlossen worden, daß die Einsetzung einer auch von den Polen zu beschickenden Kommission zur endgültigen Festlegung der Grenze vorsieht. Die Polen behaupten, ihnen sei durch die Grenzfestsetzung vom 9. Februar furchtbares Unrecht zugefügt z die Ukrainer vertreten demgegenüber den auch von den Mittemächten anerkannten Standpunkt, daß sie nur das bekommen hätten, was ihnen ethnographisch zukäme.
Wie liegen nun die Dinge tatsächlich?
Erinnern wir uns zunächst, daß das Cholmer Land zu jenem großen Zwischen-- gebiet gehört, das zwischen dem orthodoxen Moskauer und dem katholischen Staate der Polen gelegen, seit fast zweihundert Jahren Tummelplatz des Kampfes um die Seelen der Bevölkerung zwischen Rom und Moskau gewesen ist. Dies Zwischengebiet umfaßte im wesentlichen die Gouvernements des alten russischen Nordwest- und Südwestgebietes (Litauen, Weißrußland, Mraina, Südrußland). Der Kampf wird in den Geschichtsbüchern beschrieben unter dem Titel „Unionsbestrebungen". Damit wird der staats- Politische Kern des Kampfes verschleiert, aber der Kampf selbst ungeheuer verschärft, weil