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Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht
fehlt. Die lebendige Wissenschaft der Sozialökonomie ist durch ihre Lage zum toten Strang gemacht ...
Indessen braucht der Staat immer dringender tüchtige Wirtjchaftsbeamie. Seine moderne Organisation greift immer tiefer ins wirtschaftliche Gebiet über. Die Außeninteressen der Staaten sehen sich je länger je stärker von wirtschaftlichen Beziehungen durchsetzt, ja bestimmend beeinflußt. Die Privatwirtschaften wachsen sich immer mehr zu gewaltigen Verbänden aus, die weitsichtiger, ökonomisch geschulter Leiter und Angestellter bedürfen. Unter der wachsenden Einsicht — die Not des Krieges hat den Scharfblick gesteigert — rufen Staat und Verbände aller Art laut nach Volkswirten; tausend Probleme harren fachmännischer Lösung. — Man richte daher rechtzeitig Studium und Laufbahn zweckentsprechend her - und die tüchtigen Fachleute werden binnen kurzem bereit stehen.
parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht
m Leitartikel der „Frankfurter Zeitung" (..Die Pflicht der Mehrheit") vom 10. Februar heißt es:
„. . Die Zeiten haben sich geändert. Der Reichstag ist nicht mehr nur zum Reden, er ist zum Handeln berufen. Seine Mehrheit entscheidet über die Richtung der Politik und über das Schicksal der Negierung."
Ferner erklärt die „Liberale Korrespondenz", der Parteioffiziosus der Fort- schrittler, im Anschluß an die bekannten Äußerungen des Grafen Hertling und des Ministers Friedberg zur Wahlresorm:
„Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß Graf Hertling, Dr. Friedberg und Dr. Drews mit dem gleichen Wahlrecht stehen und fallen."
Zunächst ein Wort der Quellenkritik. Der Satz der „Liberalen Korrespondenz" ist uns noch einmal überliefert. In der „Sozialen Praxis" schreibt Professor Francke „aus unanfechtbarer Quelle", der Reichskanzler habe „keinen Zweifel darüber gelassen, daß er mit der preußischen Wahlrechtsreform stehe und falle". Nur ein Wechsel von der dritten zur ersten Person und doch ein völlig veränderter Sinn! Denn daß ein konstitutioneller Minister von sich aus seinen Abschied einreicht, wenn er wie Graf Hertling im vorliegenden Falle sein gegebenes Wort auch „mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln"*) nicht zu halten vermag, ist durchaus loyal. Die letzte Entscheidung über sein Stehen oder Fallen hätte dann aber immer noch die Krone. Wir wissen nicht, ob die „Liberale Korrespondenz" denselben Gewährsmann wie Professor Francke hat, ihre Fassung läßt zum mindesten eine Deutung zu, die sich mit dem Satz der „Frankfurter Zeitung" deckt.
*) Vgl. Graf Hertlmgs Mitteilung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses.