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Das allgemeine, gleiche Wahlrecht und die Kommunen
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Die ruthenische Frage I9<6 und 595?

Lehrer in den Städten angestellt, die nur formell zu den deutschen Beamten ge­hören, in Wirklichkeit aber die Zahl der polnischen Familien vergrößern. Hier könnte der Staat seinen vollen Einfluß geltend machen, indem er die Anstellung von nur durchaus deutschen Lehrern bewirkt. Eine genaue Kenntnis der Nationalität und Gesinnung des Betreffenden wäre doch leicht durch Kreisschulinspektor und Polizei zu ermitteln. An deutschen Bewerbern für die Städte würde es nicht fehlen, auch nicht aus anderen Provinzen.

Also auch die Volksschule kann der Staat deutsch erhalten und vor der etwaigen Polonisierung seitens der Selbstverwaltung bewahren wenn er will. Die slawische Flut, die mit dein neuen Kurse in der Ostmark hoch geht und durch Einführung des gleichen Wahlrechts noch höher steigen wird, findet dann ihre Dämme. Fest müssen und werden diese sein; denn es steht zu viel auf dein Spiel. Handelt es sich doch darum, ob der schwarze oder weiße Adler über Posen und vielleicht auch über Westpreußen und Schlesien herrschen soll. Ich hoffe aber trotz des neuen Königreichs Polen, und diesen Gedanken teilt sicher jeder echte deutsche Mann, daß in unserer Ostmark der schwarze Adler den weißen für immer vertrieben hat.

Die ruthenische Frage M6 und W7

von Professor l)r. Raimund Friedrich Aaindl

n früheren Aufsätzen derGrenzboten" ist die ältere'Entwicklung der Ruthenen bis zur Gegenwart verfolgt und die ruthenische Frage bis 1916 gekennzeichnet worden.*) Ihr Kernpunkt liegt in zwei Wünschen der Ruthenen: vor allem das alte Streben nach der Befreiung der russischen Ukraina, dann die seit 1848 immer wieder von ihnen ver­suchte Befreiung Ostgaliziens vom polnischen Druck durch die Um­wandlung dieses Gebietes in eine abgesonderte ruthenische Provinz.

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An die Befreiung der Ukraina wir verstehen darunter stets nur das vo» Ruthenen bewohnte Gebiet Rußlands**) - mit Hilfe Deutschlands war schon 1791

*) Cleinow in 1914 Nr, 45 und Kaindl in 1916 Nr, 39 und 60. Eine zusammen­fassende Darstellung findet man in meiner SchriftPolen und die Polnisch-ruthenische Frage", 2. Aufl. (Leipzig 1917).

**) Auf die irreführende Verwendung der Namen Ukraina-Ukrcnner ist schon imGrenz­boten" 1916 Nr. 39 verwiesen worden. Dort ist auch dargetan, warum ich stets zur Be­zeichnung des Gesamtvolkes an dem Namen Ruthenen festhalte. Unter Ukrainer verstehe ich die Ruthenen in Rußland, dann auch die Bürger der neuen Republik Ukraina; mitunter auch nur die eigentlichen Ukrainer am Dniepr. Das ist ungenau genug I Von Ukrainern in Österreich-Ungarn zu sprechen, ist schon der Deutlichkeit halber ein Mißgriff, abgesehen von anderen wichtigen Gründen!