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Frauen die Höhe entlangwandern. „Ich verstehe euch alle nicht, Mutter/' flüstert Hassan zurück, „immer wollt ihr bei dem Kiosk zum Pfauen euch ins Gras setzen, und wenn wir dort sind, mag keins von ench einmal mehr lachenI" „Siehst du. mein Sohn," entgegnet Ayescha mit klarer, eindringlicher Stimme, während die andern Hcmums sich um sie drängen, „was dort geschah, wirst du erst später ganz verstehen lernen. Aber merke dir dies: Ein Pascha, der so gut war, daß selbst die Hunde ihn liebten, sah in jenem Kiosk seine Hanum sterben, die schöner war, als alle Pfauen der Welt. Das haben die bösen Geister getan, sagt man. Sie kommen wie die Wolken, die den Blitz auf die Erde werfen, und wenn sie da sind, kann man nichts tun als sich ducken und warten." „Und warum läßt Allah es geschehen, Mutter, daß die Guten so leiden müssen?" fragt Hassan kleinmütig. „Damit wir dankbar werden für den blauen Himmel ohne Blitz und Donner," erwidert Ayescha, während ihre Augen der sinkenden Sonne am Horizont folgen. „Gott gebe uns allen Gesundheit!" betet Sabihah, die Großmutter Hasscms; „die Sonne wird auch morgen wiederkommen. Allah ist dennoch stärker als die finsteren Geister!"
Professor Philipp Zor», Mitglied des preußischen Herrenhauses und KronsyudikuL, „Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit" (Sonderabdruck aus der Zeitschrift „Das Recht"). Hannover 1917, Helwingsche Verlagsbuchhandlung. 42 S. Preis 1 M.
Friedensfreunde aller Länder hofften immer, durch weiteren Ausbau der Schiedsgerichtsbarkeit für die Zukunft Kriege aus der Welt zu schaffen. Dabei wurde stets verkannt, daß der Schiedsgerichtsbarkeit selbst beim besten Willen der leitenden Staatsmänner doch sehr enge Grenzen gezogen sind. Zunächst setzt alle Gerichtsbarkeit, also auch die Schiedsgerichtsbarkeit, eine Rechtsordnung voraus, nach der entschieden wird, und Streitigkeiten, die aus dieser Rechtsordnung erwachsen sind. Es sind doch aber nur zum geringsten Teile Rechtssireitigkeiten, um die sich die großen weltgeschichtlichen Kämpfe drehen. Daß Frankreich Elsaß-Lothringen wieder haben wollte, war ebensowenig eine Rechtsfrage, wie daß der deutsche Wettbewerb auf dem Weltmarkte für England immer lästiger wurde. Und schließlich konnte kein Schiedsgericht den Russen Konstantinopel oder den Italienern Süd- Tirol und die Adria zusprechen. Aber auch Rechtsfragen, die das innerste Lebensinteresse eines Staates berühren, wie die südafrikanische die Englands, lassen keine schiedsrichterliche Entscheidung zu. Hier wird ein Staat stets seine ganze Macht einsetzen, um sein vermeintliches Recht zu behaupten. Zur schiedsrichterlichen Entscheidung eignen sich daher nur solche Rechtsstreitigkeiten untergeordneten Interesses, die ein Staat auf gute Art los sein will, weil sich ein Krieg darum nicht verlohnt. So ist es bisher gewesen uud in Zukunft wird es nicht viel anders sein.
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