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Erbrecht des Reiches und Erbschaftssteuer
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Türkenspiegel

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so tritt ein Zuschlag hinzu, so daß jedes von drei Kindern fünf Zehntel, jedes von zwei Kindern zehn Zehntel, ein einziges Kind fünfzehn Zehntel mehr ent­richtet. Teilen sich also vier Kinder in ein Vermögen von 200000 Mark, so zahlt jedes nur die Grundabgabe von 3 Prozent mit 1500 Mark. Sind nur drei vorhanden, so beträgt die Abgabe 4Vz Prozent, bei zwei Kindern 6 Prozent, bei einem 7»/z Prozent. Handelt es sich um ein Vermögen von 500 000 Mark oder mehr, sv beträgt die Grundabgabe 10 Prozent. Sie erhöht sich auf 15, 20 bis 25 Prozent, falls die Zahl der Kinder entsprechend kleiner ist. Auf diese Weise werden die Interessen der Reichssinanzen, wie die der Sozial- und Bevöl­kerungspolitik gleichmäßig gewahrt.

Richtig ist es, daß hiernach der Reichskasse ganz bedeutende Werte zufallen, die nicht in barem Gelde bestehen, so daß die Entrichtung der Steuer in manchen Fällen auf Schwierigkeiten stoßen wird. Mit bureaukratischer Rücksichtslosigkeit darf dabei nicht verfahren werden. Man wird vielmehr den Erben Zeit lassen müssen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, wie dies umsichtige Kaufleute in ähn­lichen Fällen auch tun. Vielfach wird es sich empfehlen, Ratenzahlungen zu be­willigen. Dabei sollte in der Regel Sicherheit durch Hypothekbestellung oder Bürgschaft gefordert werden. Denkbar sind aber auch Fülle, in denen mit einer Sicherheit für einen Teil der Steuerforderung vorlieb zu nehmen oder von einer Sicherheit ganz abzusehen ist. Dem vernünftigen billigen Ermessen der zustän­digen Behörde ist weiter Spielraum zu lassen. Sollten sich bei dem Verfahren Ausfälle nicht vermeiden lassen, so sind sie in Kauf zu nehmen, wie ja auch gegenwärtig unter weit einfacheren Verhältnissen Steuerausfälle vorkommen. Im allgemeinen werden sich jedenfalls an der Hand praktischer Erfahrungen im Laufe der Zeit die Schwierigkeiten überwinden lassen, wie andere auch.

Türkenspiegel

Streiflichter aus einer Lern- und Lehrzeit von Bombatoppo

er bei türkischen Sendtruppen in Galizien, Mazedonien oder Rumänien gestanden und seine Zeit recht genutzt hat, dem ist dort mehr Einblick in türkisches Militärwesen, türkische Organisation, türkisches Denken und Trachten -- mit einem Wort in die türkische Seele geworden, als den vielen, dieinKonstantinopel nach der Erkenntnis des Türkeniums streben. Die Hauptstadt ist ein europäischer, durchaus internationaler Annex des osmanischen Reiches, ein Außenposten, fern von den Wurzeln der türkischen Kraft und ganz und gar von westeuropäischen Einflüssen beherrscht, die hoffentlich mehr und mehr von mitteleuropäischen verdrängt werden. In Galizien, Mazedonien, Rumänien waren die Türken durchaus unter sich, wenn auch unter deutschen! Oberbefehl (was ihnen zugute kam), jedenfalls mehr unter sich, als in der Haupt-