Über den Zusammenhang von innerer und äußerer
Politik
(Der sogenannte Seeleysche Satz) von Dr. Heinrich Gtto Meisner
eigentlich der Erörterungen über die Eigenart unserer preußischdeutschen Verfassungsformen hat man neuerdings häufig den sogenannten „Seeleyschen Satz" zitiert, der besagt, daß das Maß von Freiheit in den Staaten umgekehrt proportional sein muß dem militärisch-politischen Druck, der auf ihren Grenzen lastet. Auch Graf Yorck von Wartenburg erwähnt ihn wiederholt in seiner bekannten Herrenhausrede*), das zweite Mal allerdings in einer Irrtümer nicht ausschließenden Form**).
Nun handelt es sich bei jenen Worten genau gesprochen nicht um einen Seeleyschen Satz***), sondern nur um ähnliche Gedanken, die der englischeJmperialist in seinen Vorlesungen zu Cambridges) geäußert und die der Berliner Historiker Otto Hintze in obiger scharfer Prägung in die Literatur eingeführt hat ff). Es wird gut sein, einmal auf die Quelle zurückzugehen und Seelens Ausführungen im Original zu betrachten. Sein Gedanke ist, wie wir sehen werden, schiefer Deutung von verschiedenster Seite begegnet.
Vorherbemerkt sei. daß der Engländer unter „Zovernment" nicht nur die bei uns sogenannte „Regierung" begreift, sondern die Summe der staatlichen,
*) Der von der „Kreuzzeitung" „nach dem amtlichen Stenogramm" in extenso gebrachte Abdruck nennt nicht den Namen Sceleys, sondern spricht nur von „einem bekannten Engländer". Andere Zeitungen brachten an der fraglichen Stelle irrtümlich als Verfasser Carlyle, dessen innere Verwandtschaft mit Seeley auf dem Gebiets des Imperialismus neuerdings verschiedentlich bemerkt worden ist.
*') „Ich habe bereits ausgeführt: unsere zentrale Lage im Herzen Europas untersagt uns ein gewisses Maß politischer Freiheiten."
***) Wie man allgemein zu lesen bekommt, z. B. bei Preufz in seiner unten behandelten Schrift.
f) Herausgegeben von H.Sidgewick unter dem Titel: „Introäuction to politiesl seienee". London 1902. Auf der Kgl. Bibliothek ist das Buch nicht vorhanden.
ss) Zum ersten Male Wohl in seinem Aufsatz: „Das monarchische Prinzip und die konstitutionelle Verfassung" („Preußische Jahrbücher" Bd. LXUV, 1911, Heft 3, S.388); später namentlich in der Studie: „Machtpolitik und Regierungsverfassung" („Internationale Monatsschrift", 1913. Juni und Juli). Grenzchoten IV 1»17 4