Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht
von Dr. lv. Unorr
s ist kein Zufall, daß im Jahre 1873 in Belgien die beiden großen internationalen Vereinigungen der Völlerrechtswissenschast gegründet wurden, die noch bis zum Beginn des großen Krieges eine lebhafte und erfolgreiche Tätigkeit ausgeübt haben. Der Deutsch-Französische Krieg war es, der sich als mächtiger Anreger des internationalen Rechtes erwiesen hatte, nicht nur auf dem Gebiete des Kriegsrechtes, obgleich dies damals nach den Erfahrungen des Krieges besonderer Förderung bedürftig erschien, sondern auch auf anderen Gebieten des zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs.
Im September des Jahres 1873 wurde zu Gent auf Anregung des belgischen Gelehrten und Staatsmannes Rolm-Jacquemnns, damals Professor des Völkerrechtes an der Genter Universität, und des berühmten Heidelberger Völkerrechtslehrers Bluntschli das „Institut äe vroit International" gegründet. Im Oktober daraus trat zu Brüssel die „Association pour la retorme et la coäikication äu äroit äes (Zens". später einfach „International l.axv ^sso- eiation" genannt, zusammen.
Beide Vereinigungen hatten verwandte Ziele, beide die Regelung des internationalen öffentlichen Rechtes, die Herbeiführung einheitlicher Grundsätze auf dem Gebiete des internationalen Privatrechtes in den Gesetzgebungen aller modernen Kulturstaaten und endlich das Wirken für internationale Schiedsgerichte und die Einsetzung eines ständigen Schiedsgerichtshofes. Trotz der gleichen Ziele waren die Wege, die diese beiden in freundnachbarlichen Beziehungen gegründeten Gesellschaften zur Erreichung der Ziele einschlugen, verschieden.
Das „Institut 6e vroit International" stellte eine rein wissenschaftliche Körperschaft, gebildet aus einer engbegrenzten Zahl Nechtsgelehrter von anerkanntem Weltrufe auf dem Gebiete des Völkerrechtes, dar. Es sah vor allem seine Aufgabe darin, das Völkerrecht auf eine streng wissenschaftliche Grundlage zu stellen und zu diesem Zwecke eingehend zu erforschen. Das Institut hat im Laufe der Jahre in meist ein um das andere Jahr stattfindenden Tagungen eine Anzahl wichtiger Grundsätze für den internationalen Rechtsverkehr aufgestellt und eine Reihe von Kodifizierungsentwürfen auf einzelnen Rechtsgebieten ausgearbeitet, die einen entscheidenden Einfluß auf die internationale Rechts-