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Reichsgewalt und Landesverfassung im Reichslande : rechtliche Betrachtungen zur Elsaß-Lothringischen Frage
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Der mitteleuropäische Gedanke

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einer Änderung der Neichsverfassung, denn das Reichsland hat nur prekaristische Autonomie, dem Reiche ist mit der vollen Herrschaft die volle Gesetzgebungs­gewalt für Elsaß-Lothringen geblieben. Bei dieser Rechtslage ist es doch ein offenbarer innerer Widerspruch, daß solchen Reichsteilgesetzen gegenüber der Reichslandgesetzgebung freie Hand gegeben wurde.

Daß die Verkündung der NeichSlandgesetze für Elsaß-Lothringen in einem elsaß-lothringischen Gesetzblatt geschieht, entspricht ihrem Wesen, dem Reichs­gesetze gemäß der Neichsverfassung sind sie nicht. (Fortsetzung folgt)

Der mitteleuropäische Gedanke und die deutsche Sprache

in Ungarn

von Dr. Aarl Luchheiin

n einem der letzten Hefte dieser Zeitschrift (Nr. 34) hat Georg Cleinow niit Recht vor jedem Optimismus in bezug auf die Ent­wicklung des sogenannten mitteleuropäischen Oberstaates gewarnt. Der Weltkrieg hat den Gedanken nahe gelegt, daß die drei großen kriegsverbündeten mitteleuropäischen Reiche Deutschland, Osterreich und Ungarn auch im Frieden enger zusammenhalten müßten als vorher, wenn sie sich nicht durch den Wirtschaftskrieg erdrücken lassen wollen, der nach dem Verstummen der Kanonen zu erwarten ist. Die Erkenntnis ist da, daß im Sinne der mitteleuropäischen Idee Schritte getan werden müßten, aber daß sie bereits besondere Energie zur Tat erweckt habe, wird man nicht behaupten können. Mit Recht sagt Cleinow. daß zwischen Deutschland und Osterreich bis ^tzt eigentlich nur der gute Wille bestehe, sich zusammenzutun, zwischen uns und Ungarn aber vielleicht noch nicht einmal ein solcher völlig klar ausgeprägter Wille. Wenn man sich nicht Illusionen machen will, so wird man gut tun, Heute noch nicht zu glauben, daß sich der ungarische Nationalismus schon völlig 3u der Erkenntnis durchgerungen habe, daß seine Zukunft ohne Ausgleich mit dem Deutschtum nicht denkbar ist. Wir ehren und achten den ungarischen -^ationalgedanken hoch, aber man vermißt an ihm nicht ohne Grund noch ein ^enig die rechte Erkenntnis der Tatsache, daß das Zeitalter der wirtschaftlichen