Frcimauror-Inbiläum
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England Herr in allen Weltteilen, die russische Gefahr beseitigt, Deutschland von allen Seiten abgeschnürt, das lebt nicht mehr bloß im überhitzten Gehirne eines englischen Imperialisten, sondern ist auch ohne Besiegung Deutschlands bereits zur Tatsache geworden. Mag Deutschland mit seinen Verbündeten sonst siegen, mögen Englands Verbündete auf allen Seiten unterliegen und damit sich für England verbluten, England hat wenigstens seinen Krieg gewonnen.
So steht es vorläufig. Wie kann es anders werden?
Nicht durch einen Verständigungsfrieden. Germania mit einem Stricke um den Hals, den England fest in der Hand HM, um ihn jederzeit zuziehen zu können, das würde das Ergebnis eines Verständigungsfriedens sein. Ein Wandel der Dinge ist nur zu erwarten, wenn es durch den Unterseeboot-Krieg gelingt, England zu einer Kapitulation auf Gnade und Ungnade und zur Herausgabe seiner Kriegsbeute zu bestimmen.
Freimaurer-Jubiläum
von Professor Otto Hesse
ie Freimauerei hat in diesen Tagen ihr zweihundertjähriges Jubiläum erlebt. Am 24. Juni 1717 vereinigten sich die vier Logen der Londoner Freimaurer-Brüderschaft, um die englische Großloge der symbolischen Freimauerei zu gründen. In England bestanden damals zwei Körperschaften ähnlichen Namens: die zu Zünften vereinigten Werkmaurer (Lompany), welche sich rein lokal in ihren Bauhütten vereinigten und nirgends untereinander zusammenhingen, und der in den Logen organisierte Bund der „Brüderschaft der Freimaurer" (Society of tke I^reenm8on8), der seit dem vierzehnten Jahrhundert über ganz England und Schottland verbreitet war, und dessen Logen in enger Verbindung untereinander standen. In den Bauhütten der Werkmaurer wurden nur Vauhand- werker aufgenommen, die sieben Jahre das Handwerk erlernt hatten; in den Logen der Freimaurer-Brüderschaft nahm man auch Fremde auf; ihre Mitglieder waren sogar meist wissenschaftlich Gebildete und Gelehrte. Als im Jahre 1545 die Brüderschaft verboten wurde, „kroch die Society bei der Company unter", um unter den: Schutze der alten Bauhüttenrechte weiter zu bestehen.