Oktober-Z)iplom, Februar-Patent und Aezember-
Verfassung
von Or, Rudolf Slawitschek
n Österreich bereitet sich seit längerem eine große Verfassungsund Verwaltungsreform vor. Durch die Ermordung des Grafen Stürgkh wurden die Vorarbeiten, die schon dem Abschlüsse nahe waren, unterbrochen. Ernst von Koerber war wohl bereit, das politische Testament seines Vorgängers zu vollstrecken, doch war er der Meinung, den leider gänzlich ungangbaren parlamentarischen Weg wenigstens versuchen zu müssen. Nun erwartet man von dem Ministerium des Grafen Clam-Martinitz die Durchführung der Reform. Über ihren voraussichtlichen Inhalt zu sprechen, sei der Tagespresse überlassen. Für das Verständnis reichsdeutscher Kreise scheint es dagegen notwendig, in knappen Zügen den Werdegang der österreichischen Verfassung darzulegen, wie er durch die drei Urkunden Oktober-Diplom, Februar-Patent und Dezember-Verfassung bezeichnet ist. Es sei gleich im vorhinein bemerkt, daß zumindest die beiden ersten Gesetze stark den Charakter des Experimentes tragen. Dazu waren sie beide hauptsächlich auf den Eindruck im Ausland berechnet. „Bis jetzt hat man Soldaten gespielt, nun kommt das Verfassungsspiel cm die Reihe," so sagte damals der unter dem Namen „der Landsknecht" bekannte Fürst Friedrich Schwarzenberg. Erst die Dezember-Verfafsung wollte ein wirkliches Definitivum schaffen, aber auch sie mußte, diesmal aus innerpolitischen Gründen, Lücken und Mängel aufweisen, welche eben in unseren Tagen beseitigt werden sollen.
Der Entschluß, mit dem Absolutismus zu brechen, reifte bald nach Sol- ferino. Die unhaltbare Finanzlage des Staates hatte zunächst die Wirkung, daß mit kaiserlichem Patent vom 5. März 1860 die Verstärkung des ständigen Reichsrates verfügt wurde, der als Überrest der Reichsverfassung vom Jahre 1849 geblieben war und aus vom Kaiser ernannten Mitgliedern bestand, durch außerordentliche periodisch durch den Monarchen einzuberufende Neichsräte. Auch dieser sogenannte „verstärkte Neichsrat" war zunächst nur als Ratsversammlung ohne ein rechtlich in die Wagschale fallendes Votum gedacht- Doch schon am 17. Juli desselben Jahres erließ der Kaiser ein Handschreiben, womit dem verstärkten Reichsrat die Mitwirkung bei der Finanzgesetzgebung eingeräumt wurde. In der Thronrede, mit welcher der Neichsrat eröffnet wurde, sagte der Kaiser: „Bei Ihren Beratungen sollen Sie immer den Grund-