Zur Vereinfachung der preußischen Verwaltung
von Dr. Lrnst Devrient
m „Tag" vom 10. März hat Konrad Bornhak „Richtlinien" aufgestellt für die preußische Verwaltungsreform, die durch den dem Unterstaatssekretär Drews erteilten Auftrag zu Anfang dieses Jahres aus dem, wie man erfährt, ziemlich unfruchtbaren Zustande der Kommissionsberatungen herausgekommen ist. Der bekannte Swatsrechtslehrer erblickt den Grund der in der preußischen Verwaltung hervorgetretenen Übelstände: 1. in der „Vielheit übereinander geschichteter Instanzen", 2- darin, daß „eine Behörde je nach dem Geschäftszweige die verschiedensten vorgesetzten Ministerien hat", unzweckmäßige Besonderheiten, die zwar — wie jede Erscheinung des staatlichen Lebens — „nur aus der geschichtlichen Entwicklung erklärlich", aber doch keineswegs als deren notwendige Ergebnisse zu betrachten sind. Diese Entwicklung ist gar nicht einmal alt, sondern erst 1815 eingeleitet worden und erst gegen Ende des verflossenen Jahrhunderts in der Stellung des ^berpräsidiums zum Abschluß gekommen. Mit Recht stellt Bornhak an die spitze die Forderung: „eine der beiden Mittelinstanzen (zwischen Kreis und Ministerium), Regierungsbezirk oder Provinz, Negierung oder Oberpräsidium, Muß fallen". Die Frage: „welche von beiden?" entscheidet Bornhak zuungunsten des Regierungsbezirkes, dessen Erhaltung auf Kosten der Provinz, wie sie von der preußischen Nationalversammlung im Jahre 1848 empfohlen worden ist, er als „ungeschichtlichen Radikalismus" empfinden würde. Die Regierungsbezirke sind ihm „willkürliche Gebilde wie die französischen Departements der Revolutionszeit", während die Provinzen sich „trotz mancher Willkürlichkeit in der Abgrenzung an uralte landschaftliche Gliederungen angeschlossen" haben und mit dem Volksbewußtsein verwachsen seien, wie ja auch den Provinzen, nicht den Regierungsbezirken die Organe der Selbstverwaltung eingefügt seien. Bornhak empfiehlt also, die Regierungsbezirke aufzuheben, ihre Geschäfte dem Oberpräsidenten zu übertragen, diesem aber besondere Provmzialoehörden für Schulen, Steuern, Landwirtschaft und Gesundheitspflege zur Seite zu stellen, die nur ihren Ministerien unterstehen sollen. Mit Recht betont er. daß durch Annahme dieser Vorschläge die beiden Grundübel beseitigt würden, besonders, wenn man auch noch die Staatsaufsicht über die Kirchen vom Unterrichtsministerium loslösen und dem Ministerium des Innern übertragen wollte, so daß der Oberpräsident ausschließlich diesem unterstellt würde. (Nebenbei bemerkt, könnte diese
Grenzboten II 1917 12