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Das alte deutsche "Reichsland" in Galizien
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Das alte deutsche „Reichsland" in Galizien

von Professor Raimund Friedrich Raindl

ie heutigen westgalizischm Bezirkshauptmannschaften Biala, Wadowice und Saybusch, die fich an Schlesien anlehnen, bilden das Gebiet der einstigen Herzogtümer Auschwitz und Zator*). Diese galten noch vor einigen Jahrzehnten an maßgebender Stelle als deutsches Reichsland. Bekanntlich hat die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 den Eintritt des Kaisers von Österreich mit seinen gesamten vormals zum Deutschen Reiche gehörigen Besitzungen in den Deutschen Bund festgestellt. Als drei Jahre später ein Verzeichnis der zum Bunde gehörigen Länder angelegt wurde, führte die österreichische Regierung unter den in ihrem Besitz befindlichen Reichslanden „den österreichischen Anteil an dem Herzogtum Schlesien mit Inbegriff der böhmisch-schlesischen Herzogtümer Auschwitz und Zator" an.

Das war damals und noch bis 1866 geltende Anschauung, Die Herzog­tümer wurden als vöhmisch-schlesische Gebiete angesehen und waren mit Galizien nur zn Verwaltungszwecken verbunden. Ebenso wie die Bukowina 1786 bis 1849 zur Vereinfachung der Geschäfte mit Galizien vereinigt war.

Wie 1818 so hat man schon früher die Zugehörigkeit von Auschwitz und Zator zu den böhmisch-deutschen Landen betont. Bei der ersten Teilung Polens (1772) wurde das Recht Österreichs auf diese Gebiete, auf die alte Zugehörigkeit der Herzogtümer zu Schlesien und Böhmen gestützt, und noch früher hat Ferdinand der Erste diese Gebiete als Zubehör der böhmischen Länder in Anspruch genommen.

Die Verbindung der Herzogtümer mit Polen wurde also stets als staats­rechtlich anfechtbar angesehen. Dies entspricht auch vollständig den Tatsachen, wie aus dem Folgenden hervorgeht.

Ganz Schlesien, zu dem auch Auschwitz und Zator gehörten, waren ursprünglich polnisches Gebiet. Infolge der seit dem zwölften Jahrhundert

') Die urkundlichen Belege zum folgenden in der trefflichen Arbeit Professor G. Seeliger, Die Deutschen in den WestbeSkiden und die Herzogtümer Auschwitz und Zator (Petermanns Mitteilungen 1916, November), und in meinen „Beiträgen zur Geschichte deS deutschen Rechts in Galizien, VII. Deutsches Recht und deutsche Anfiedlung in den einstigen Herzog­tümern Änschwitz und Zator" (Archiv für österreichische Geschichte, 96. Bd. s1907>. S. 361ff.). Ferner: „Geschichte der Deutschen in den Karpathenländern", I und III (Gotha); „Die Deutschen in Galizien und der Bukowina". Frankfurt 1916.