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Die Pforte zur Wahlrechtsreform in Preußen
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Die Pforte zur Wahlrechtsreform in Preußen

von Dr. Friedrich Thimme

n einem AufsatzKonservativismus und innerer Frieden" in Nummer 34 derGrenzboten" vom 23. August 1916 hatte ich mich bemüht, die Möglichkeit einer Verständigung über die kommende preußische Wahlrechtsreform auf der Basis eines nach der gesamten staatlichen und sozialen Leistung und Bewährung aufzuzeigen. Meine Ausführungen, die kürzlich durch einen klassischen Aufsatz des berühmten Berliner Historikers Friedrich Memecke:Die Reform des preußischen Wahlrechts" in dem letzten Heft derAnnalen für soziale Politik und Gesetzgebung" wieder in die öffentliche Diskussion gezogen sind, hatten sich da­mals in erster Linie an die Adresse der rechtsstehenden Parteien richten müssen. Denn es lag vor Jahresfrist ganz offensichtlich zu Tage, daß der Hauptwiderstcmd gegen eine auch nur die gröbsten Schäden und Mängel des Wahlrechts beseitigende Reform von konservativer Seite zu erwarten sein werde. Es mag hier nur an einen bezeichnenden, von der Öffentlichkeit seinerzeit kaum beachteten Vorfall erinnert werden. AIs der Minister des Inneren v. LoebeS am 17. Januar 1916. im Zusammenhange mit den Erörterungen über die Verheißungen der Thronrede den Satz aussprach:Die Regierung ist ent­schlossen, wenn die Waffen ruhen, das politische Leben Preußens und Deutsch-. lands von der umstrittensten Frage dauernd zu entlasten, und sie erwartet alle Parteien an ihrer Seite zu finden, wenn sie die Grundlagen für die Beratungen in ihren Vorschlägen bietet", da erscholl gerade von den Bänken auf der rechten Seite des Abgeordnetenhauses ein auch im amtlichen Stenogramm festgehaltenes dröhnendesNein". Es war an demselben Tage, daß Herr v. Heydebrand und der Läse, der einflußreiche Führer der konservativen Partei, sehr wenig von den geringen Schönheitsfehlern, nm so mehr von der Vortreff­lichkeit der Grundlagen des preußischen Wahlrechts zu sagen wnßte, um sich schließlich zu der Hyperbel zu versteigen, daß die Gestalt des Abgeordneten­hauses eine den Bedürfnissen des Landes fast ideal entsprechende sei.

Seither hat sich ja in weiten konservativen Kreisen die Erkenntnis durch­gerungen, daß doch auch an den Grundlagen des preußischen Wahlrechts vieles fehlerhaft, vieles unhaltbar sei. und daß dementsprechend nicht bloß den Schönheitsfehlern mit einigen wenigenSchönheitspflästerchen" nachzuhelfen, sondern daß mit scharfem Eisen tief einzufchneiden sei. DerNeuen Preußischen (Kre«z-)Zeitung", die als einziges unter den konservativen Blättern es noch