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Natürliche Grenzen und Sprachgrenzen
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Natürliche Grenzen und Sprachgrenzen

von Dr. rv. Mariens

er Begriff der natürlichen Grenze hat eine reiche politische Ge­schichte hinter sich. Er empfiehlt sich als Waffe im Kampf um den Erdenraum durch den Anschein einer über die Parteien sich erhebenden Autorität. Sein Ansehen hat durch häufigen offen­baren Mißbrauch nicht gelitten. Verspricht er doch unanfechtbare Gültigkeit der Ansprüche aufzuzeigen. Und so hat auch der gegenwärtige Kampf der Völker ihn: neues Leben gegeben. Er hat seinen Anteil am Weltkrieg.

Die natürlichste Grenze eines Staates ist offenbar die Küste. Mit ihr endet die Grundlage aller Gemeinschaftsbildung, die Bewohnbarkeit der Erd­oberfläche. Die Küste schützt freilich nicht überall vor Angriffen. Aber diese sind seltener und leichter abzuwehren als an gewöhnlichen Landgrenzen. Et­waige Eroberer aber vergessen ihre Heimat und verschmelzen mit den Ein­gesessenen zu einem festen Gemeinwesen. In der Geschichte der Inselstaaten ist die Erkenntnis ihrer Grenzvorteile wesentlich.

Die gegenwärtigen Kriegszeiten haben nun freilich eine starke Abhängig­keit küstenreicher Länder von der vorherrschenden Seemacht aufgedeckt. Der Schutzwert der Küsten hat merklich gelitten durch die Steigerung der See» beherrschung. Und es ist nicht zu leugnen, daß sich überhaupt regelmäßig auf Grund der besonderen Verkehrsvorzüge der trennenden Wasserflächen ein Streben nach Beherrschung eines ganzen Seeverkehrsgebietes mit seinen Küsten einstellt, eine Entwicklung, die der von uns betrachteten zuwiderläuft. Aber wichtige Vorteile der Meeresgreuzen bleiben doch bestehen. Das Ufer begrenzt einen geschlossenen Lebensraum, es erleichtert den Zusammenschluß der Be­wohner zu kräftiger nationaler Kultur. Grenzstreitigkeiten gibt es nicht. Denn wenn auch mit überlegener Kraft eine feindliche Macht festen Fuß fassen sollte, so hat doch diese selbst dabei das Bewußtsein, wenn nicht des Unrechts, so doch der Unregelmäßigkeit. Der Anspruch der eigentlichen Bewohner des Landes auf ihre Meeresgrenze ist selbstverständlich und gültig.

Immerhin haben wir festgestellt, daß der Schutzwert dieser natürlichen Grenze niemals vollkommen und gerade in der Gegenwart erheblicher Beein­trächtigung ausgesetzt ist. Ähnliche Beobachtungen machen wir bei den viel­gestaltigen Naturgrenzen des festen Landes.