Los vom Golde!
von Rechtsanwalt Dr. zu und pliil. Dalberg
ährend im Frieden unser Geldwesen und unsere Reichsbankpolitik nur in geringem Maße zu Erörterungen Anlaß gab, weil alles zufriedenstellend seinen Gang ging, haben eine Anzahl Erscheinungen der Kriegswirtschaft, die sinkende Kaufkraft der Gelder im Inland, die Entwertung der Mark-Valuta im Ausland, die Schwierigkeiten der Golddeckung für den angeschwollenen Notenumlauf, die deshalb betriebene Goldanhäufung bei der Reichsbank und die Förderung des bargeldlosen Verkehrs u. a. m. die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Fragen der Währung gelenkt. Die Erörterungen gehen jedoch meist von der Unantastbarkeit unserer Goldwährung aus, ohne sich darüber klar zu werden, daß wir eine wahre Goldwährung in der Kriegszeit gar nicht mehr besitzen, daß keine Aussicht besteht, eine solche auch nach Friedensschluß in absehbarer Zeit wieder einzuführen und daß endlich die völlige grundsätzliche Abkehr von der Goldwährung nicht nur möglich, sondern geboten ist, und uns ganz wesentliche Vorteile, insbesondere auch im Verhältnis zu England, dem Hauptgoldproduzenten, verschaffen würde.*)
Die unser Geldwesen grundsätzlich beherrschende Goldwährung verlangt von dem Gelde als dem Hilfsmittel im Güteraustausch, daß es einen bestimmten stofflichen Wert haben müsse, da an ihm der Wert aller anderen Güter gemessen werden soll. Das in geringer Menge hohen Wert besitzende Gold erscheint danach als das gegebene, Münzmetall. Schwankungen im Wert des Goldes werden dadurch vermieden, daß die Notenbanken der Goldwährungsländer gesetzlich gehalten sind, jede ihnen angebotene Menge Gold zu einem bestimmten Satze anzukaufen. Die Reichsbank bezahlt für 1 Kilogramm Gold
Eingehendere Darlegungen auch bei Dalberg: „Entthronung des Goldes", Heft 3V der „Finanzwirtschaftl. Zeitfragen".
Grenzboten l 1917
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