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Die Deutsch-Russischen Handelsverträge
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Die Deutsch-Russischen Handelsverträge

von Universitätsprofessor Dr. L. Karl Goetz in Bonn

olange Rußland in Warenaustausch mit dem westwärts von ihm gelegenen Europa steht und das sind schon über tausend Jahre her in Ausfuhr seiner eigenen Rohprodukte, im Zwischenhandel mit den Gütern Asiens, wie in Einfuhr von Waren aus Westeuropa, steht der deutsch-russische Handel an erster Stelle unter dem auswärtigen Handel Rußlands. Solange ein russischer Staat existiert, von den ältesten Zeiten der nordrussischen und südrusstschen Teilstaaten an bis zum Kaiserreich Rußland unserer Tage, gibt es auch amt­liche Urkunden über diese deutsch-russischen Handelsbeziehungen, gibt es deutsch­russische Handelsverträge. Wenn wir von zwei russisch-byzantinischen Handels­verträgen aus der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts absehen, die zwischen den Fürsten von Kiew, Oleg und Igor und den griechischen Kaisern 911 und 945 geschlossen wurden, ist Deutschland das Land, das die ältesten und die meisten vertraglichen Regelungen seines Handels nach und aus Rußland auf­zuweisen hat, Handelsverträge, die sich auf einen Zeitraum von rund sieben­hundert Jahren, von 1189, dem ersten deutsch-russischen Handelsvertrags­entwurf, bis 1894/1904, dem neuesten Handelsvertrag zwischen Rußland und dem Deutschen Reich, erstrecken. Auch ohne daß Ziffern über den beiderseitigen Warenaustausch beigebracht, Statistiken über die wechselseitige Einfuhr und Ausfuhr geboten werden, ergibt sich aus dieser einfachen Tatsache die große Bedeutung, die dieser uralte Handelsverkehr zwischen Rußland und Deutsch­land für das wirtschaftliche Leben wie für die politischen Beziehungen beider Reiche und Völker bis in unsere Zeit gehabt hat. Ein derartiger tausend­jähriger Faktor im Leben zweier Nationen kann aber durch den Krieg einiger Jahre nicht getilgt werden, trotz naturgemäßer Feindschaft zweier Kriegs­gegner, trotz Schürung dieser Feindschaft durch Konkurrenten aus anderen Völkern, die so gern bereit sind, Deutschlands Erbe im Handel mit Rußland anzutreten, und die dafür schon alle Vorbereitungen treffen. Deutschland und Rußland haben sich in einer fast tausendjährigen Ver­gangenheit für ihr wirtschaftliches Leben im großen Umfang als aufeinander angewiesen gezeigt, sie werden es auch in Zukunft sein. Das ist eine selbstverständliche Schlußfolgerung, über die kein Wort mehr zu verlieren ist. Die Marksteine dieses uralten deutsch-russischen Handels, die Stufeu seiner Entwicklung, sind die Handelsverträge zwischen Deutschland nnd Ruß-