Beitrag 
Die Selbständigkeit Galiziens und die Deutschen
Seite
321
Einzelbild herunterladen
 

Die Selbständigkeit Galiziens und die Deutschen

von Professor R. F. Uaindl

ie am 5. November in Aussicht gestellte Selbständigkeit Galiziens hat eine lange Vorgeschichte. Es handelt sich um nichts Neues, wie Fernerstehenden scheinen könnte, sondern um den weitere» Ausbau der Sonderstellung, die Galizien schon längst erlangt hat. Deutsche Interessen waren und sind damit eng verbunden, so daß die Betrachtung dieser Verhältnisse für uns von hoher Bedeutung ist.

Wie der gegenwärtige deutsche Krieg, so hat auch schon unser Krieg von 1866 für die galizischen Polen einen Umschwung zu ihren Gunsten hervor­gerufen: hat ihre langgehegten Wünsche mehr gefördert, als all ihre Auf­stände und Verbindungen mit auswärtigen Mächten. Die Niederlage Öster­reichs kam ihnen sehr gelegen; mit der Ausscheidung Österreichs aus Deutschland war die Vorherrschaft der Deutschen gebrochen und damit für die Slawen und Magyaren die Möglichkeit geschaffen, ihre Forderungen durchzusetzen. Als Öfterreich während der deutsch-französischen Verwicklung Wiedervergeltungs-- absichten hegte, trat der Pole Ziemialkowski dagegen auf:Ich nehme so führte er am 9. August 1869 in der Delegation aus keinen Anstand, die Ursachen ganz offeu hier zu sagen. Ich würde natürlich nicht wünschen, daß Österreich dabei den Kürzeren ziehe, aber ich würde den Sieg über Preußen vielleicht noch mehr fürchten, eben weil der Sieg über Preußen, Österreich zur deutschen Politik nötigen würde, zu jener Politik, welche die Ursache zur Unter­drückung der nichtdeutschen Völker Österreichs war."

Nach 1866 war tatsächlich die Zeit gekommen, daß Osterreich seine deutsche" Politik aufgab, und davon haben die galizischen Polen reichlichen Nutzen gezogen. Es gelang ihnen in kurzer Zeit eine Sonderstellung Galiziens zu erlangen, die den deutschen Einfluß völlig ausschaltete.

Galizien war früher von der Wiener Zentralregierung im deutschen Sinne verwaltet worden. Deutsche Sprache herrschte, soweit es die Bedürfnisse des Grenzboten IV 191« 21