Das Schicksal des Völkerrechts
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üble Witterung so wenig im Freien zu sein erlaubt. Die Äpfelbäume blühen in höchster Fülle, es steht Blüte an Blüte, die Rabatten vor Deinen Fenstern schmücken die schönsten gefüllten Tulipanen, deren schöne Farben die stolzen Kaiserkronen verdunkeln, und trotz der geringen Wärme und den kühlen Nächten reift doch alles der Vollkommenheit entgegen. Möge Dich die schöne Blüte in Jena für diese Entbehrung reichlichst entschädigen." Hier sind die ewig neuen Wunder des Lenzes echt goethisch gesehen und geschildert, und wir verstehen, daß der Dichter mit Bezug auf die Elegie „Die Metamorphose der Pflanzen" schreiben konnte: „Höchst willkommen war dieses Gedicht der eigentlich Geliebten, welche das Recht hatte, die lieblichen Bilder auf sich zu beziehen; und auch ich fühlte mich sehr glücklich, als das lebendige Gleichnis unsere schöne, vollkommene Neigung steigerte und vollendete/' Im engen Bezirk des Hausgartens ging die Prophezeiung des Jahres 1790 in Erfüllung:
„ . . . Die heilige Liebe
Strebt zu der höchsten Frucht gleicher Gesinnungen auf, Gleicher Ansicht der Dinge, damit in harmonischem Anschaun Sich verbinde das Paar, finde die höhere Welt."
Das Schicksal des Völkerrechts
von Professor Dr. Julius Friedrich
ie Zukunft des Völkerrechts", „Der Wandel des Völkerrechts" und „Totes und lebendiges Völkerrecht" sind die Titel von drei Schriften, die mir zur Besprechung vorliegen. Die erste hat der bekannte Staatsrechtler Triepel in Berlin verfaßt (Vorträge der Gehe-Stiftung in Dresden VIII. 2, 1916, Teubner-Leipzig, Mark 1), die zweite der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtsforscher Conrad Bornhak (Berlin-Heumann, 1916. Mark 2), die dritte der Berliner Sozialwissenschaftler und derzeitige Rektor der Handels-Hochschule Paul Eltzbacher (München und Leipzig. Duncker und Humblot 1916, Mark 1,20). Jene beiden halten, wie die Titel ihrer Schriften besagen, das heutige Völkerrecht für noch lebensfähig, wenn auch wandlungsbedürftig, Eltzbacher hält vieles darin für tot. aber in seiner eignen Asche als lebendes während des Weltkrieges neu erstanden. Jene Auffassung habe auch ich — wenigstens was die „Grundmauern" des heutigen Völkerrechts anlangt — in dieser Zeitschrift (Grenz, boten Heft 6, 1916, S. 167 ff.) vertreten.
Jeder der drei Autoren hat die Frage nach dem mutmaßlichen Schicksal des Völkerrechts seiner Eigenart gemäß behandelt. Bornhak will dem Bestreben