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Friedrich Oskar v. Schwarze : zu seinem hundertsten Geburtstag
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Die Kriegsanleihe ist die Waffe der Oaheimgebliebenen!

ragendem Maße vorbereiten half, stand v. Schwarze in erster Reihe. Er war einer seiner Begründer und befürwortete schon auf dem ersten Juristentage in Berlin 1860 die nationale Einheit des Rechts. Ohne Unterbrechung gehörte er der Ständigen Deputation an und führte regelmäßig den Vorsitz in der strafrechtlichen Abteilung, von dessen kräftiger und doch stets liebenswürdiger Handhabung das Wort von dereisernen Faust im Samthandschuh" herrührt.

In einem Leben von so ungeheurer Kraftentfaltung konnte der Ehren anerkannte Zier nicht fehlen. Der Ehrendoktergrad der Wiener Universität, die. Verleihung des Ehrenbürgerrechts der sächsischen Hauptstadt und seiner Geburts­stadt Löbau, sowie die Verleihung des erblichen Adels durch Kaiser Franz Josef seien hier allein genannt.

Was Schwarze als Nechtsgelehrter geschaffen hat, gehört der Geschichte der Wissenschaft an, in deren Ehrenbuch seine Gestalt hochragend eingezeichnet ist; was er als Staatsmann gewirkt hat, lebt in der Geschichte seines Volkes. Wie er sein Werk vollführte, ein hochbeschwingter Geist begleitet von einem wirklichkeitfrohen, wahrhaft großen Menschenherzen, wird hell und segenbringend hineinstrahlen in künftige Tage, in die Zeit, da dereinst nach einem deutschen Frieden unserer Rechtspflege eine verheißungsvolle Zukunft erblühen wird.