Rudolf Gneist
Zum hundertsten Geburtstage cim I^Z. August ^9^6
vmi Professor Dr. Lonrad Bornhak
undert Jahre sind verflossen, seit einer von den einst im Zeitalter der Kaiser und Könige Wilhelms des Ersten und Friedrichs des Dritten meistgenannten Gelehrten und Politiker, der auch noch unserem Kaiser in seiner Kronprinzenzeit staatsrechtliche Vortrüge zu halten berufen war, das Licht der Welt erblickte. Ein eigen
tümliches Verhängnis will es, daß dieser Gedenktag eines Mannes, der wie kein zweiter englischer Staatsanschauung in Deutschland Geltung zu verschaffen als sein Lebenswerk betrachtete, gerade in die Zeit des Weltkrieges und endgültiger Auseinandersetzung zwischen deutschem und englischem Wesen fällt. Da lohnt sich wohl ein Rückblick, inwiefern dieses Lebenswerk eitles Bemühen war oder dauernde Spuren hinterlassen hat.
Rudolf Gneist wurde am 13. August 1816 als Sohn eines höheren Justizbeamten, der sich bald nach der Geburt seines Sohnes nach Eisleben versetzen ließ, in Berlin geboren. In Eisleben besuchte er die Schule, verlebte jedoch dazwischen einige Jahre auf einer Landpfarre in Pommern bei einem Bruder feiner Mutter. Michaelis 1833 ging er als Rechtsbeflissener nach Berlin. Nach Bestehen der beiden ersten juristischen Staatsprüfungen — damals gab es deren noch drei — und nach der Doktorpromotion habilitierte er sich 1839 als Privatdozent an der Berliner Universität für römisches Recht, Strafrecht sowie Prozeßrecht, blieb aber daneben, seit 1841 Assessor, als Hilfsrichter in der Praxis tätig. An der Berliner Universität wurde er 1844 Professor und ist ihr bis an sein Lebensende (1895) treu geblieben. War er doch mit den akademischen Kreisen Berlins auch durch seine Heirat mit einer Tochter von August Böckh eng verwachsen. In der Reaktionszeit der fünfziger Jahre zog er sich aus der juristischen Praxis wie aus dem öffentlichen Leben überhaupt zurück, um erst 1875 bei Gründung des Oberoerwaltungsgerichts wieder ein richterliches Nebenamt zu übernehmen.
Von jeher hat ihn ein lebendiges Interesse an der Politik beseelt, wenn er auch in den Bewegungen des Jahres 1348 den erstrebten Sitz in der Paulskirche nicht erlangen konnte, sondern ihm nur eine bescheidene Betütigung als Berliner Stadtverordneter und Bürgerwehrmann vergönnt war. In der politischen Stille der fünfziger Jahre entstand sein grundlegendes Werk über englisches Verwaltungsrecht, dessen leitende Gedanken er dann in immer neuen Auflagen und Einzelschriften wiederholte.