Beiträge zur Politik des Fernen Ostens
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söhnten Gegenwart und Zukunft zu. Aber von Herzen feiern wollen wir den entscheidenden diplomatischen Sieg über Frankreich, den Bismarck im Juli und August 1866 erfocht. Dieses Triumphes wollen wir bei der fünfzigsten Wiederkehr des Tages von Nikolsburg vor allem gedenken, des Endes alter Gänge- lung unseres Vaterlandes durch den westlichen Nachbar. Wir stählen an dem Rückblick auf solche Vergangenheit unseren festen Willen. Frankreich für immer aufs Knie zu zwingen, das doch nur deswegen nach Revanche geschrieen hat, weil es glaubte, die Zeiten deutscher Schwäche erneuen zu können.
Beiträge zur Politik des Fernen Ostens
von Dr. oec. publ. Arthur Heber
Ein russisch-japanisches Bündnis.
m Jahre 1913 hat Rußland China dazu vermocht, der äußeren Mongolei unter ausdrücklicher Wahrung der chinesischen Oberhoheit autonome Rechte zu verleihen, und es durchgesetzt, daß der zuvor von ihm mit dem Hutuchtu in Urga geschlossene Handelsvertrag chinesischerseits anerkannt wurde. Im Laufe des europäischen Krieges ist es ihm gelungen, die Anerkennung von Bahn- und Telegraphen-Konzessionen zu erlangen, welche durch die äußere Mongolei nach dem eigentlichen China führen.
Im Mai vorigen Jahres kam dann zwischen China und Japan ein Abkommen zustande, durch das die Pacht seiner südmandschurischen Kolonie, einschließlich der südmanschurischen Bahnlinien, die im Jahre 1922 ablaufen sollte, auf 99 Jahre verlängert wurde, und das den Japanern Siedlungsrechte in der ganzen Südmandschurei gewährte, die in der Folge auch auf die östliche Mongolei, in der sich China zur Öffnung von Handelsplätzen verpflichtet hatte, ausgedehnt wurden.
In diesen Tagen haben nun Japan und Rußland ihre beiderseitigen Interessensphären in der Mandschurei und Mongolei durch ein Abkommen näher umschrieben und die Gelegenheit benutzt, um in konsequentem Ausbau der russisch-japanischen Verständigung vom Jahre 1910 sich ihre so umschriebenen Rechte und Interessen gegenseitig gegen fremde Einmischung zu garantieren.
Dieses neue Abkommen, das auch nach Ansicht der englischen Presse einem Bündnisvertrage gleichkommt, hat, soweit es in Umrissen bekannt geworden ist, folgenden wesentlichen Inhalt:
1. In Ansehung der von Japan bereits geleisteten und für die Dauer des europäischen Krieges noch zu leistenden Lieferungen von Kriegsmaterial aller Art tritt Rußland an Japan die Verlängerung der südmandschurischen Bahn von Tschangtschun bis zum Sungari-Fluß in einer Länge von etwa fünfund-
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