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Die Vereinigung der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt :
(Schluß)
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Die Vereinigung der Fürstentümer Hchwarzburg- Sondershausen und ^chwarzburg-Rudolstadt

von Geheimen und Vberregierungsrat vr. jur. A. Langbein

(Schluß)

III. Was die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Staaten im allgemeinen betrifft, so würden die beiden Fürstentümer Schwarzburg nach der Vereinigung an Einwohnerzahl noch mit 198 619 hinter Altenburg (216 128) zurückbleiben, wenn sie auch eine bedeutend größere Bodenfläche (180320 Iia gegen 132351 lia) aufweisen würden. In Rudolstadt gibt es 162 Gemeinden mit 22525 Haus­haltungen, in Sondershausen 93 Gemeinden mit 20 427 Haushaltungen.

Der Sondershäuser Staatshaushaltsetat von 1912 bis 1915, der jetzt während des Krieges verlängert ist, balanziert im ordentlichen Etat mit 3 417 748 Mark in Einnahme und Ausgabe, im außerordentlichen Etat mit 294 800 Mark. Der außerordentliche Etat stellt die Verwaltung der erzielten Verwaltungsüberschüsse dar. Der während des Krieges ebenfalls verlängerte Rudolstädter Staatshaushaltsetat von 1912 bis 1914 balanziert im ordentlichen Etat mit 3 377 718 Mark. Dies wird allerdings nur erreicht durch Einstellung eines Betrages von 12 420 Mark, der den Beständen entnommen werden sollte, was sich indessen bei den günstigen Rechnungsabschlüssen nicht nötig gemacht hat, da die Rechnungsjahre 1912 und 1913 einen erheblichen und das Rechnungsjahr 1914 noch einen geringen Überschuß erbracht haben. Aus der Einkommensteuer sind eingestellt als Einnahme in Sondershausen (11 000 Ein­wohner weniger) 680 000 Mark, in Rudolstadt 675 000 Mark, Sporteln der Gerichtsbehörden nnd Notare 234 500 Mark gegen 230 000 Mark (in Rudol­stadt gibt es keine Notare), Sporteln der Verwaltungsbehörden nnd Gchgebühren: 29 000 Mark in Sondershausen (einschließlich der Einnahme aus der Kataster­verwaltung) gegen 29 000 -l- 5000'-- 34 000 Mark in Rudolstadt, wo noch besonders in Einnahme gestellt sind: Einkünfte aus der Katasterverwaltung 12 500 Mark und Sporteln der Finanzverwaltung 6000 Mark, Reichs- erbschaftssteueranteil (V^): 11 000 Mark gegen 12 000 Mark, daneben in Sondershausen von der Landes-Erbschafts- und Schenkungssteuer (die in Rudolstadt nicht mehr erhoben wird) 4600 Mark. Es betragen die Ein­nahmen aus den Bergwerken: in Sondershausen einschließlich der Grubenfeld- abgäbe und der Rohertragssteuer 290 950 Mark (tatsächlich meist höher), in Rudolstadt nur 112 700 Mark. In Rudolstadt wird eine Gewerbe- und