Vie Vereinigung der Schwarzburgischen Fürstentümer
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in die Konstellationen der Stunde und gleichermaßen jener prophetische weltpolitische Weitblick aus der Sphäre der traditionellen historischen Begebenheiten heraus, der- dem großen Staatsmann des modernen Italien eigen war. Sonnin o, sein derzeitiger Nachkomme auf der Consulta, ist ein politischer Fanatiker, der von der endlichen Verwirklichung seiner verrückten politischen Ideale auch zur Stunde noch nach wie vor überzeugt und durchdrungen ist. Die Erkenntnis der Endergebnisse dieses Krieges und unser weltpolitisches Interesse werden, wie wir hoffen, der italienischen Politik die wahren Wege weisen, die ihm seine besten Patrioten vorgezeichnet hatten.
Die Vereinigung der Fürstentümer Schwarzburg- Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt
von Geheimen und Vberregierungsrat Dr. zur. A. Langbein
m 19. Februar d. Js. hat der Landtag in Rudolstadt und am 9. März d. Js. der Landtag in Sondershausen auf Antrag der Regierung aus seiner Mitte je einen Ausschuß von 6 Mitgliedern gewählt, der unter dem Vorsitze des gemeinschaftlichen Staatsministers in Vorberatungen darüber eintreten sollte, „auf welche Weise die Vereinigung der beiden Fürstentümer Schwarzburg zu einem Staate oder wenigstens eine teilweise Vereinigung der Ministerien zu gemeinsamer Behörde und eine gleichmäßige Fortentwicklung der Gesetzgebung in den Schwarz- burgischen Landen geschaffen werden kann."
Die Anregung zu dem Regierungsantrage wurde insbesondere Ende Januar d. Js. von Mitgliedern des Sondershäuser Landtags gelegentlich der Tagung des Landtagsausschusses gegeben. Daß die völlige Vereinigung der seit dem Jahre 1909 durch Erbvertrag wieder unter einem Fürsten vereinigten Fürstentümer notwendigerweise einmal herbeigeführt werden müßte, schon um eine Arbeitsvereinfachung durch Wegfall der doppelten Ausführung der Reichsgesetze und Verordnungen, sowie der zweifachen Anweisung des Bundesratsbevollmächtigten zu erreichen, und um Ersparnisse m der Verwaltung zu erzielen, darüber waren sich alle Einsichtigen seit Jahren klar. Auch würde in einer einheitlichen Verwaltung eine größere Praxis und besseres Einarbeiten in die verschiedenen Gebiete der Verwaltung durch Arbeitsteilung besonders in der inneren Verwaltung (Soziale-, Wirtschafts-, Kommunalfragen usw.) für die Beamten des Ministeriums erzielt werden können. Die sachliche Begrenzung des Arbeitsstoffes würde eine Erweiterung der Erfahrungen und der Gesichtspunkte