T>as Geld bleibt im Lande
von Rechtsanwalt Dr. zur. et pkil. Dalberg
as Märzheft von „Recht und Wirtschaft" bringt Ausführungen des Herrn Landgerichtsrats Kulemann zu der Frage, ob ein Vorteil darin liege, daß bei uns der Erlös der Kriegsanleihen im Lande bleibe, während die Feinde ihn zum großen Teil an das Ausland abführen zur Bezahlung von Kriegsmaterial- und Nahrungs- mittelzufuhr. Diese Frage wird von Kulemann im Gegensatz zu Äußerungen des Herrn Staatssekretärs im Neichsschatzamt Dr. Helfferich verneint. Eine eingehende Untersuchung muß jedoch zu der Überzeugung führen, daß unser Neichsschatzsekretär auch in diesem Punkte, wie in so vielen anderen, das Rechte getroffen hat.*)
Wenn man von dem von Kulemann angenommenen Fall ausgeht, daß der eine Staat (England) für 10 Milliarden Mark Kriegsmaterial und Nahrungsmittel ans dein Auslande bezogen, der andere aber (Deutschland) gleiche 10 Milliarden für die gleichen Zwecke im Inland ausgegeben habe'""), so muß bei sonst gleichen Verhältnissen derjenige Staat, dessen Jnlandsmartt alles zur Kriegführung notwendige geliefert hat, sich in einer unvergleichlich besseren Wirtschaftslage befinden als der andere; sein Nationalvermögen erleidet durch den Krieg die geringere Einbuße. Kulemann geht von der Anschauung aus, daß die 10 Milliarden ans Ausland in barem Gelde gezahlt würden; er meint,
") «Don Ausführungen Kulem-mns tritt bereits Prof. Dr. Heck im APrilhest von „Recht und Wirtschaft" entgegen, ohne jedoch die vorliegend angestellten Erwägungen in ihrem wesentlichen Teile vorwegzunehmen.
**) Bei einer Höhe der deutschen Kriegsausgaben von monatlich 2 Milliarden Mark könnten die als Beispiel angenommenen Ziffern noch erheblich höher gesetzt werden als 10 Milliarden Mark. Grenzboten II 1916 5