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Holland und der englische Wirtschaftskrieg
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Die Zukunft des Völkerrechts

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die überseeische Zufuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln abschneiden könnte, sondern vor allem die Angst für die Kolonien, die England schon einmal vor hundert Jahren im Besitze gehabt hat, und die jetzt außer von England, auch noch von Japan bedroht sind. Hat doch derTelegraaf", der häufig das ausspricht, was sich andere Blätter nicht zu sagen getrauen, sich nicht gescheut, seinerzeit der holländischen Regierung ganz offen mit der Besetzung Javas durch die Japaner zu drohen, falls die Ausfuhr von Zinn nach Deutschland nicht sofort eingestellt werde.

Die Zukunft des Völkerrechts

von Dr. zur. Julius Friedrich, Professor an den Aölner Hochschulen

er Weltkrieg hat die Menschheit vor neue, bis dahin nicht ge­kannte, gewaltige Aufgaben gestellt. Es wettetfern in Theorie und Praxis alle Beruse, Nationalökonomen und Finanzleute, Naturwissenschaftler, Techniker nnd Kaufleute, Theologen und Pädagogen, diesen Aufgaben gerecht zu werden. Auch den Juristen ist in Kriegs- und Kriegsnotgesetzen, in der inneren, namentlich der wirtschaft­lichen Verwaltung und in der Verwaltung der besetzten seindlichen Gebiete kein klein Stück Arbeit zugefallen. Nur ein Zweig der Rechtswissenschaft scheint beiseite zu stehen, ija scheint fast seine Existenzberechtigung verloren zu haben: Die Wissenschaft vom Völkerrecht. Der Bonner Historiker Schulte hat kürzlich geäußert: Das Völkerrecht ist der Tummelplatz gelehrter Konstruktionen, die in der Praxis unmöglich sind. Und Bismarck hat einmal gesagt: In der aus­wärtigen Politik befolge ich keine Grundsätze, sondern ich tue von Fall zu Fall, was mir richtig scheint; und ein andermal: Mit juristischen Theorien läßt sich keine auswärtige Politik treiben. Der Mann der Wissenschaft, der Historiker, und der Mann der Praxis, der Staatsmann, haben damit dem Völkerrecht als praktischer Wissenschaft das Todesurteil gesprochen. Hat die entsetzliche Praxis des Weltkrieges dies Todesurteil vollstreckt? War es ein Wahn, in dem wir lebten, als wir im Völkerrecht etwas als wirksam ansahen, das nicht wirksam gewesen ist? Haben wir mit dem Völkerrecht etwas als vorhanden angenommen, das nicht vorhanden war? Ja und nein. Das, was wir Völkerrecht nannten, war wirksame Wirklichkeit; aber es war keinVölker".Recht und es war kein Völker-Recht" im strengen Sinne derJurisprudenz". Was war es denn? Ist es noch heute? Wird es in Zukunft sein? Das sind die Fragen, die wir uns stellen wollen.