Holland und der englische Wirtschaftskrieg
!urch unsere Tagespresse sind vielfach einzelne Fälle bekannt geworden, aus denen hervorgeht, wie von den neutralen Staaten besonders Holland als Werkzeug der englischen Aushungerungspolitik benutzt wird. Es ist daher vielleicht nicht ohne Interesse, im einzelnen zu verfolgen, in welcher Weise dieser englische Druck ausgeübt worden ist, und wie er immer schwerer auf Holland lastet.
Was England vor allem anstrebte war, die Durchfuhr von überseeischen Waren durch Holland nach Deutschland so weit wie irgend möglich zu verhindern. Dem stand jedoch entgegen, daß Holland keine Durchfuhrverbote erlassen wollte, teils, weil dadurch die Neutralität zu offenkundig verletzt worden wäre, teils, weil Holland durch die Rheinschiffahrtsakte zur Gestattung der freien Durchfuhr verpflichtet ist. Es blieb also nur der Weg übrig, daß Holland die Durchfuhr überseeischer Erzeugnisse zwar unbehelligt ließ, aber die Aussuhr derselben verbot. Ein solches Ausfuhrverbot mußte dann der Natur der Sache nach einseitig gegen Deutschland wirken, da Deutschland im Gegensatz zu England diese Waren nicht selbst über See beziehen konnte, sondern dafür auf die Vermittlung neutraler Länder, insbesondere Hollands, angewiesen war. Daher hat England immer wieder auf den Erlaß solcher Ausfuhrverbote gedrungen, und Holland hat eine große Menge derselben ergehen lassen. Nun ist allerdings zu beachten, daß die niederländischen Ausfuhrverbote sich nicht durchweg auf überseeische Produkte beziehen (wie z. B. Baumwolle, Ölsaaten, Getreide usw.), sondern auch auf die eigenen Erzeugnisse Hollands (wie Butter, Käse, Schweinefleisch), auf die Produkte des Hinterlandes, insbesondere Deutschlands (wie Zink, Salz. Kali, Kohlen, Teerfarben) und schließlich auf Kriegsbedarf (wie Pferde, Automobile, Leder usw.). Indessen sind die Verbote für überseeische Produkte, auf die sich die Absperrungspolitik Englands vor allem richtet, bei weitem die zahlreichsten. In gewissem Sinne sind auch die anderen Verbote alle oder doch Grenzboten I 191« - 11