Maßgebliches und Unmaßgebliches
Sprache
über einige neuere und neuste Sprach- imgcwohnhritcn. Es gibt sicher in unserer deutschen Sprache manche Angewohnheit, die Wider einen untadligen und sinngemäßen Sprachgebrauch geht.
Ich gebrauchte eben ganz unwillkürlich den guten alten, namentlich aus VossenS klassischer Homerübersctzung gelaufigen Ausdruck „untadlig". Man sagt dafür jetzt „einwandfrei", das eines der beliebtesten Zeitungswörter geworden ist. Es ist zwar höchst sinngemäß, aber sprachlich doch derartig hart, kühn und in sozusagen telegrammäßiger Gedrängtheit gebildet, daß man Kesser des vortrefflichen „unanfechtbar" nicht so sehr bergessen sollte. Denn „einwandfrei" heißt doch: „so sicher feststehend, daß jeder etwa sich dagegen erhebende Einwand hinfällig werden müßte." Daß diese beiden Momente, das in „etwa" liegende gedankliche und namentlich das in „dagegen" liegende grammatische, gewaltsam mit in das eine Wort hineingepfercht werden, — gegen diese Härte und Kühnheit sträubt sich-mein Sprachgefühl so sehr, daß ich persönlich wenigstens das Wort nie in Mnnd oder Feder nehmen möchte. „Untadlig" aber wird mit Unrecht fast ganz gegen das an nnd für sich auch untadlige „tadellos" zurückgesetzt, das in auffallendster Häufigkeit gebraucht wird und namentlich auch mit ganz ungerechtfertigten Betonung der letzten Silbe zu den gedankenlos bevorzugten Ausdrücken bestimmter, namentlich jugendlicher, Kreise oder Klüngel gehört.
Das allerbeliebteste Zusatzwort zur Bekräftigung von Behauptungen ist in den Zeitungen und dem von ihnen beeinflußten
mündlichen Ausdruck „zweifellos" geworden. Dagegen ist vor allem einzuwenden, daß ein sehr großer Teil der mit diesem Zusatzwort eingeführten Aussagen keineswegs in ihrer Richtigkeit so feststehend sind, daß gar kein Zweifel gegen sie erstehen könnte. Kennt man denn gar nicht mehr eine höchst einfache Grundlehre der Logik, daß alle Urteile ihrer „Modalität" nach in „Problematische", „assertorische" und „apodiktische" zerfallen? Alle drei Modalitäten beziehen sich auf den Sicherheitsgrad der Richtigkeit der Behauptungen. Die erstere gibt zu verstehen, daß etwas vielleicht so sein könne, die zweite, daß etwas so sei, die dritte, daß etwas so sein müsse. „Zweifellos" dürfte also eigentlich nur dem dritten Modalitätsgrad hinzugesetzt werden, allenfalls auch solchen Urteilen, die eine gar nicht zu beanstandende Wahrnehmung in sprachliche Form übertragen. Aber „sobald man spricht, beginnt man schon zu irren". Das heißt: sobald man Wahrnehmungen oder gar die Verdichtung vieler zu „Erfahrungen" mit dem denkenden Geist verarbeitet, werden auch mancherlei Meinungen möglich, die ohne weitere Prüfung nur „assertorischen" Sicherheitsgrad haben. Deren „zweifellose" Hinstellung Pflegt also nicht vollberechtigt zu sein. Es ist, als ob man unbequemen Widerspruch sogleich durch Gewaltspruch aus dem Wege räumen wollte, und es wird auch Wohl recht oft so sein, daß hinter diesen harmlos scheinenden Sprachangewohnheiten ein gewisser sittlich-intellektueller Fehler steckt: das Rechtvehaltenwollen, indem man das unlautere Mittel gebraucht, durch Annahme des Scheins unbedingter Überzeugung andere einzuschüchtern und zu betäuben. Ich sagte eben „die zweifellose