Kriegstagebuch
1S./23, Oktober 1914. Ein kaiserliches Reskript an den Generalgouverneur des Südwestgebiets Generalleutnant Th, Th. Trepow hebt das Generalgouvernement auf.
9./22. Oktober 1914. Der bei Beginn des Krieges in Frankreich gebildeten polnischen Legion haben sich gemäß Nr. 27 des Armejski Wjestnik 40 000 Polen aus Amerika angeschlossen.
9./22. Oktober 1914. Die russische Armeeleitung genehmigt die Bildung Polnischer Legionen im Nordwestgebiet unter Leitung des Gutsbesitzers Witold Gorczynski. Der Legion sind seitens der russischen Armeeleitung 3600 bei den Kämpfen in Galizien eroberte österreichische Gewehre zur Verfügung gestellt.
1S./23. Oktober 1914. Die ukrainophile in Charkow erscheinende Tageszeitung Jushnij Kraj (s. Grenzboten Nr. 4ö, S. 176) ist wegen eines Aufsatzes über Burtzew und eines solchen über die galizische Wraina mit 1000 Rubel Strafe belegt worden. (Rjetsch.)
Ende Oktober 1914. Menschikow schreibt in dem Nowoje Wremja, man müsse sich eingestehen, daß das Ziel des Krieges russischerseits nach drei Monaten des Kampfes nicht erreicht sei. Deutschland sei vom Feinde frei; man dürfe nicht glauben, daß der weitere Verlauf des Krieges unbedingt so ausfallen werde, wie man sich das ursprünglich gedacht habe. (Nach einer mündlichen Mitteilung.)
Ende Oktober 1914. Der russische Minister des Innern Maklakow hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Deutschen in 2S Gouvernements Rußlands den Erwerb von Immobilien verbietet und die Enteignung des deutschen Besitzes an Boden vorsieht. (Text und Begründung in Nr. 46 der Grenzboten S. 197.)
17./30. Oktober 1914. Der Gouverneur von Kursk konfiszierte neunzehn Kisten Lesestoff des Roten Kreuzes für die Lazarette. Grund: der Inhalt bestand vorwiegend aus revolutionärem Propagandamaterial. (Russkoje Slowo.)
27. Oktober 1914. Deutsche Flieger bombardieren Dover.
1. November 1914. Auflösung des polnischen Rationalrats wegen Differenzen bei der Legionenbildung.
1. November 1914. Messines bei IPern genommen.
1. November 1914. Russischer Durchbruchsversuch bei Szittkehmen abgewiesen.